Ulle Schauws steht vor einem grauen Hintergrund. Sie trägt ein blaues Jackett, hat kurze weiße Haare und eine Brille. Sie lächelt freundlich.
Ulle Schauws
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Jürgen S. •

Frage an Ulle Schauws von Jürgen S. bezüglich Kultur

Sehr geehrte Frau Schauws,

ich möchte Sie zum aktuellen Referentenentwurf zum Kulturgutschutzgesetz befragen, insbesondere auf die Gestzesbegründung eingehen, mit der ich Probleme habe, weil hier in meinen Augen mit nicht empirisch abgesichetérten Behauptungen und nicht belastbaren Zahlen gearbeitet wird, wobei ich jetzt, nachdem ich eben den Twitter-Hashtag #Kulturgutschutzgesetz durchgegangen bin, auf Ihre Ihre Homepage gestossen bin.

Daher bringe ich ein Zitat und einen Link:

"Die ISIS-Terroristen finanzieren sich nicht zuletzt durch den systematischen Raub von Kulturgütern und deren Verkauf auch in europäische Länder. Gerade Deutschland steht hier in besonderer Verantwortung: Wegen der bisherigen laxen Gesetzgebung wurde die Bundesrepublik in den letzten Jahren zunehmend zum Umschlagplatz für geraubte Antiquitäten."

http://ulle-schauws.de/2015/10/weltkulturerbe-retten-unesco-staerken-illegalen-handel-mit-kulturguetern-erschweren/

Halten Sie es für seriös bei so weitreichenden Behauptungen auf Quellenangaben zu verzichten, sind Belege und Beweise vollkommen entbehrlich?

Haben Sie sich möglicherweise ohne Quelllenangabe auf das in meinen Augen überaus fragwürdige Buch von Herrn Günther Wessel "Das schmutzige Geschäft mit der Antike" bezogen?

Ist Ihnen auch bewußt wie problematisch das Zahlenmaterial von Prof. Müller-Karpe, auf dem ja auch die Gesetzesbgründung beruhen soll, von vielen Leuten gesehen wird? Und zwar geht es um die Ausgabe Handelsblatt vom 31.07.2015, Seite 59.

Heiligt der Zweck alle Mittel, wenn ein bestimmter politischer Vorstoss gewünscht wird?

Bedarf sachgerechte Politik nicht vielmehr einer stimmigen Analyse?

Drei Politiker Ihrer Partei haben mir bei anderen Abgeornetenatchfragen mit identischen Textbausteinen geantwortet, u. a. Team Anton Hofreiter.

In Erwartung das Ihre Antwort ein wenig substantieller ausfallen möge, für die ich mich recht herzlich im voraus bedanke, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Jürgen Schmidt

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre Email vom 13. Oktober 2015 in der sie den Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts ansprechen. Sie verweisen hier insbesondere auf eine, in der öffentlichen Berichterstattung vernachlässigte Stoßrichtung der Novelle, den Schutz von Kulturgut ausländischer Staaten.

Zeitungen und Fernsehsendungen liefern uns regelmäßig erschütternde Berichte über die Zerstörung des kulturellen Erbes in Syrien, Irak aber auch anderen Regionen der Welt. Dies geht uns alle an, denn es geht hier um nicht weniger als um die kulturelle Erinnerung an den Beginn der menschlichen Zivilisation. Die Umstände, die zur massenhaften Zerstörung von antikem Kulturgut wie auch zum unüberschaubaren illegalen Handel mit diesen Objekten führen, sind in der Tat oft intransparent und basieren überwiegend auf Schätzungen, das liegt allerdings in der Natur der Sache. Trotzdem ist es offensichtlich, dass Plünderungen in Museen und Raubgrabungen weltweit, nicht nur im Nahen Osten, ein noch nicht dagewesenes Ausmaß erreicht haben.

Auch Deutschland steht hier in der moralischen und politischen Verantwortung seinen Beitrag zu leisten. Ein nationales Kulturgutschutzgesetz kann sicher das Problem des illegalen Handels mit Kulturgut nicht umfassend lösen, aber zumindest einen Beitrag dazu leisten, den Handel mit archäologischen Raubgütern zu erschweren.

Der „Bericht der Bundesregierung zum Kulturgutschutz in Deutschland“ vom April 2013 unterstreicht dies und stellt der deutschen Gesetzgebung ein schlechtes Zeugnis aus. Umso wichtiger ist es, dass Kulturstaatsministerin Monika Grüttners jetzt endlich einen Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts vorgelegt hat. Als Grüne Bundestagsfraktion erwarten wir, dass damit die in dem Bericht aufgezeigten Missstände und Gesetzeslücken konsequent behoben werden. Wir brauchen dringend verbesserte Ein- und Ausfuhrregelungen. Zum einen, um den illegalen Handeln mit Kulturgütern zu erschweren und um unrechtmäßig verbrachtes Kulturgut anderer Staaten effektiver an diese zurückzugeben. Zum anderen, um nationales Kulturgut besser vor Abwanderung ins Ausland zu schützen und um unrechtmäßig verbrachtes nationales Kulturgut zurückzuerhalten.

Die Standards für Ausfuhrpapiere müssen deshalb dringend verschärft werden. Es kann nicht sein, dass geraubte Antiquitäten unsere Grenzen passieren können, ohne dass jemand nachfragt, woher sie denn stammen. Neben verbesserten Einfuhrregelungen ist auch eine stärkere Bewusstseinsbildung bei den Sammlerinnen und Sammlern durch eine öffentliche Debatte wichtig. Das Sammeln von Antiquitäten unklarer Herkunft muss gesellschaftlich geächtet werden. Öffentliche Museen haben hier ebenfalls noch einen Nachholbedarf und sollten die Provenienzen ihrer Sammlungen überprüfen.

Es geht keinesfalls darum, den gesamten Kunsthandel in Deutschland pauschal zu verurteilen, aber illegaler Handel muss konsequent verfolgt werden. Nicht zu Letzt sollte deshalb auch der Kunsthandel selbst ein Interesse daran haben, dass die Provenienz von Kulturgütern einwandfrei geklärt und nachgewiesen wird, um Deutschlands Reputation als Standort für den Kunsthandel nachhaltig zu sichern.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen. Für Rückfragen stehe ich natürlich weiterhin gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße
Ulle Schauws

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