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Frage von Heiko D. •

Frage an Ulla Schmidt von Heiko D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Ministerin,

meine Mutter (73) wurde an der Hüfte operiert. Nun verweigert die Barmer Ersatzkasse die Übernahme der Kosten für eine weiter Heil- und Anschlussbehandlung (Rehablitation). Diese Verweigerung erfolgt mit der Begründung, der medizinische Dienst habe festgestellt, sie sei nicht rehafähig. Es sei versucht worden, sie in verschiedenen Einrichtungen unterzubringen. Rücksprache mit zumindest einer der genannten Einrichtungen hat jedoch ergeben, dass dort nicht ernsthaft durch Übersenden des entsprechenden Antrags die Aufnahme versucht wurde.

1. In ihrem Regierungsprogramm verspricht die SPD eine gute medizinische Versorgung für alle. Ist dieser Anspruch vor dem Hintergrund des geschilderten Falls ernst gemeint?

2. Sie üben als zuständige Fachministerin die Rechtsaufsicht über Krankenkassen aus, § 94, Abs. 2 SGB IV. Ihr Ministerium weist in einer Broschüre vom April 2007 darauf hin, dass Rehablitationsleistungen Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind. Werden Sie vor dem geschilderten Hintergrund ihrer Aufsichtspflicht gerecht?

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Heiko Lüpkes, Hamburg

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dr. Lüpkes,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich hoffe sehr, dass es Ihrer Mutter inzwischen besser geht.

Es ist richtig, dass wir in den letzten Jahren die Rehabilitation gestärkt haben. Seit 1. April 2007 ist die Rehabilitation Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Wir haben mit der letzten Gesundheitsreform auch dafür gesorgt, dass bestimmte Schnittstellenprobleme gelöst werden und Rehabilitationseinrichtungen sich zur Qualitätssicherung zertifizieren lassen müssen. Leider helfen Ihnen diese gesetzlichen Maßnahmen in Ihrem konkreten Fall nicht weiter, weil Ihre Krankenkasse die Reha-Maßnahme für Ihre Mutter ablehnt. Ich bzw. mein Ministerium können aber keine Einzelfallentscheidung einer Krankenkasse auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen. Sie können aber gegen den Ablehnungsbescheid bei Ihrer Krankenkasse Widerspruch einlegen. Zur möglichen Unterstützung können Sie sich direkt an mein Büro im Deutschen Bundestag unter ursula.schmidt@bundestag.de wenden.

Ihnen und Ihrer Mutter wünsche ich alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Schmidt