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Frage von Gerhard R. •

Frage an Ulla Jelpke von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Jelpke,

es geht im Nachfolgenden nicht um eine Einzelfallberatung sondern um das Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts.

PDF]Direktanspruch gegen die Berufshaftpflicht- versicherung?
www.rak-nbg.de
Zwischenprüfung am 26.11.2010. Winterabschlussprüfung 2011/I am 18./19. Januar 2011. Direktanspruch gegen die Berufshaftpflicht- versicherung?

Daraus: Bei einem Verkehrsunfall hat der Geschädigte unmittelbar einen Direktanspruch gegen die KFZ-Haftpflichtversicherung. Nach einem Regierungsentwurf sollten auch Mandanten einen vergleichbaren Direktanspruch haben. Wegen "der Gefahr einer unkalkulierbaren Prämienexplosion” entschied man sich anders: Im Regelfall kann der Mandant nur gegen den Rechtsanwalt außergerichtlich oder gerichtlich vorgehen.

Zum Problem ein Beispiel:

Im ursprünglichen Rechtsstreit wird eine Berufung vereinbart. Der Anwalt versäumt die Frist und wird vom Ex-Mandanten verklagt. Der Mandant muss beweisen, dass beim Berufungsgericht ein besseres Ergebnis erzielt worden wäre und verweist zu diesem Zweck auf den Schriftsatz des Anwalts im ursprünglichen Rechtsstreit. Der Anwalt wechselt jetzt seine Rechtsauffassung wie Andere ihr Hemd und verwendet zusätzlich Informationen des Mandanten aus dem ursprünglichen Rechtsstreit, die er nicht erhalten hätte, wenn der Mandant mit solchen Folgen rechnen konnte. Wie ist das Ganze mit dem Rechtsstaatprinzip vereinbar? Wo bleibt hier das Recht des Mandanten auf ein faires Verfahren?

Gäbe es das Problem nicht, wenn der Mandant - wie in anderen Bereichen und im Ausland - immer einen Direktanspruch gegen die Berufshaftpflichtversicherung hätte und nicht gegen den Anwalt klagen muss?

Trifft es zu, dass bei der Abstimmung über das Versicherungsvertragsgesetz der Bundestag auf Druck von Lobbyisten billigend in Kauf genommen hat, dass Mandantenrechte verletzt werden?

Können Sie erreichen, dass der Wissenschaftliche Dienst die Rechtmäßigkeit prüft?

MfG G. Reth

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