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Ulla Jelpke
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Frage von Martin N. •

Frage an Ulla Jelpke von Martin N. bezüglich Gesundheit

Einen schönen guten Tag, sehr geehrte Ulla Jelpke,

bereits 2007 hat der Deutsche Ethikrat dafür plädiert, die hierzlande bei der Organspende geltende Zustimmungslösung abzulösen durch die in anderen europäischen Ländern bereits erfolgreich eingeführte Widerspruchslösung.

Werden auch Sie und Ihre Fraktion sich dieser Initiative anschließen?

Neugierige Grüße aus Bonn sendet Ihnen
Martin Nieswandt

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Nieswandt,

von Seiten der Fraktion DIE LINKE gibt es zu dieser Frage noch keine einheitliche Position. Persönlich befürworte ich die bereits in Ländern wie Österreich oder Spanien geltend Widerspruchsregelung. D.h ein Verstorbener sollte jederzeit als Spender in Frage kommen, es sei denn, er hat zu Lebzeiten ausdrücklich einer Organspende widersprochen. Angesicht eines weltweiten gravierenden Mangels an Spenderorganen mit jahrelangen Wartelisten wäre eine solche Regelung nicht nur eine Frage der Humanität. Sie wäre zugleich ein Mittel, um den Schwarzmarkt mit zum Teil gegen den Willen der Betroffenen lebend entnommenen Organen aus Ländern der Dritten Welt einzudämmen. Um den auch bei einer Widerspruchsregelung nicht ausgeschlossenen Missbrauch vorzubeugen, wären folgende vom Freidenkerverband vorgeschlagene Maßnahmen notwendig:
- sorgfältige Diagnostik des Hirntodes durch unabhängige Instanzen, erst wenn der irreversible Hirntod sicher feststeht (Cerebrolyse im CT oder Durchblutungsstop im Angiogramm), dürfen die intensivmedizinischen Anstrengungen beendet und die Explantation geplant werden. Mitspracherecht für Angehörige bei der Bestimmung der unabhängigen Untersucher
- umfassende Aufklärung über Organspende in Schulen und Beruf schulen als verbindlicher Inhalt des Transplantationsgesetzes
- Ächtung, Verbot und strenge Bestrafung des weltweiten Organhandels
- umfassende Hilfe und Rehabilitationsmöglichkeiten für Hirngeschädigte, Wachkomapatienten und ihre Angehörigen
- keine Aufweichung der ärztlichen Verpflichtung, Leben zu bewahren! Aber auch keine unnötige Sterbe- und Leidensverlängerung
- bessere Vorbeugung von chronischen Krankheiten, die zum Bedarf nach einem Spenderorgan führen, um dadurch mit der Zeit die Zahl der nötigen Transplantationen zu senken.

Mit freundlichen Grüßen,

Ulla Jelpke