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Frage von Detlef A. •

Frage an Ulla Burchardt von Detlef A. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Frau Burchardt,

meine Frage bezieht sich auf die Berechnung des Besuches der Berufsschule in Bezug zur Arbeitszeit des Auszubildenden, Bezug auf BAG Urteil von 2001 (BAG vom 26. März 2001, 5 AZR 413/99 www.ihk-bonn.de ).

Laut diesem Urteil muss die Berufsschulzeit nur als Arbeitszeit gewertet werden, wenn sie auf die Ausbildungszeit im Betrieb fällt. Z.B. geht die Berufsschule von 8 Uhr bis 15 Uhr. Die Ausbildungszeit beginnt täglich um 11 Uhr. Nach dem BAG-Urteil zählt die Berufsschulzeit von 8 Uhr bis 11 Uhr nicht als Arbeitszeit und brauch auch nicht zur Berechnung der wöchentlichen Arbeitzeit herangezogen werden. Für den Auszubildenden gilt nur noch die Höchstgrenze von 48 Wochenstunden. Ein Auszubildender ist somit schlechter gestellt als andere Angestellte.

Diese Berechnungsgrundlage findet bei einigen Betrieben – und nicht nur bei Kleinbetrieben, sondern auch bei großen Konzernen – bereits Anwendung.

Wenn Bildung einer der Hauptaugenmerkmale der Politik sein soll, dann sollten keinesfalls Azubis schlechter gestellt sein als andere Angestellte. Des Weiteren wird auf diese Weise die Berufsschule als minderwertig dargestellt. Da sowieso nur die reine Berufsschulzeit als Arbeitszeit gewertet wird und ein Vor- und Nacharbeiten des Lerninhalte keine zeitliche Berücksichtigung findet, motiviert diese Gesetzeslage Betriebe, ihre Azubis noch stärker an Berufsschultagen betrieblich einzuspannen.

Meine Frage ist nun, ob die Politik Bestrebungen hat, diesen unhaltbaren Zustand durch eine Gesetzesänderung zu entschärfen?
Zumindest müsste jeglicher Besuch der Berufsschule gleichwertig sein mit betrieblicher Ausbildungszeit, unabhängig wann diese stattfindet.
Ich hoffe, der Politik geht es nicht nur darum, Ausbildung für Betriebe "interessant" zu machen, damit man möglichst viele vermittelte Ausbildungsplätze vermelden kann,

Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen und verbleibe bis dahin mit freundlichen Grüßen.

D.

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Antwort ausstehend von Ulla Burchardt
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