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Frage von Thomas W. •

Frage an Uli Grötsch von Thomas W. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Grötsch,
durch die zum 01.04.2016 in Kraft getretene Änderung des § 16a FZV ist es nun nicht mehr möglich, sich bereits vor einer endgültigen Kaufentscheidung ein Kurzzeitkennzeichen zuteilen zu lassen.

Mit der nun gültigen Regelung ist gerade der Gebrauchtwagenkauf – insbesondere von Privat zu Privat – erheblich erschwert worden. Viele dieser Fahrzeugbesichtigungen und Käufe finden am Abend oder am Wochenende statt, also genau dann, wenn die Zulassungsstellen geschlossen haben. Damit hat der Käufer auch nicht die Möglichkeit, vor Ort nach Kaufentscheidung Kurzzeitkennzeichen zu erwerben.

Damit ist der Bürger nun gezwungen, extra einen Tag Urlaub zu nehmen um derartige Fahrzeugkäufe zu tätigen.

Meine Frage an Sie ist, ob diese Problematik im Gesetzgebungsverfahren überhaupt diskutiert wurden und welche Lösungsmöglichkeiten für den Bürger angedacht sind. In einer Zeit, in der e-Government und die elektronische Aktenführung Schwerpunkte einer bürgernahen Politik sein sollen, erscheint mir die nunmehrige Regelung als Rückschritt.
Es würde mich freuen, wenn hier baldmöglichst wieder eine bürger- und verbraucherfreundliche Regelung geschaffen würde.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Waldenmayer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Waldenmayer,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de.

Sie beschreiben die Beeinträchtigung für Sie als Privatperson ganz richtig: Ab 01.04.2015 erfordert ein privater Gebrauchtwagenkauf die unmittelbare Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens. Sie müssten sich gegebenenfalls einen Tag Urlaub nehmen. Die Neuregelungen und der zusätzliche Aufwand für die Bürgerinnen und Bürger sind allerdings notwendig und haben einen guten Grund.

Hintergrund ist folgender: In den letzten Monaten ist es vermehrt zu einem illegalen Handel mit Kurzzeitkennzeichen gekommen, der mit der bisherigen Regelungen - nach der nur der Inhaber, nicht aber die Zulassungsbehörde die Angaben zum Fahrzeug macht - nicht eingedämmt werden konnte. Da der Missbrauch auch eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt, musste der Gesetzgeber hier reagieren. In der Abwägung ließ sich eine Beeinträchtigung von privaten Käufern wie Ihnen nicht vermeiden.

Ihre Anregung, ob die Zulassung des Kurzzeitkennzeichens auf einfacherem Wege erfolgen könnte (Stichwort E-Government) habe ich gerne aufgenommen und an die zuständige parlamentarische Staatssekretärin im Bundesverkehrsministerium weitergegeben. Wie detailliert dies im nicht-öffentlichen Teil des Gesetzgebungsverfahrens diskutiert wurde, kann ich nicht sagen. Bei den Anhörungen der einschlägigen Verbände (darunter u.a. der Bundesverband Deutscher Motorveteranen-Clubs e. V.). wurden in jedem Fall keine Bedenken vorgebracht.

Bei neuen Erkenntnissen melde ich mich gerne bei Ihnen. Am besten wäre es, wenn Sie hierfür das Kontaktformular auf meiner Homepage ausfüllen: http://www.uli-groetsch.de/kontakt/.

Mit freundlichen Grüßen
Uli Grötsch