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Frage von Patrick N. •

Frage an Torsten Jung von Patrick N. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Jung,

ich möchte mich heute mit einer Frage an sie wenden, die ich - wie viele andere Menschen auch - als äußerst wichtig und wegweisend für die zukünftige Richtung der Entwicklung unserer Gesellschaft erachte.

Am 12.12.2012 beschloss der Bundestag mit großer Mehrheit die Verabschiedung eines "Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes" (Drucksache 17/11295), nunmehr geregelt in § 1631d BGB.

Ebenfalls wurde ein alternativer Entwurf eines "Gesetzes über den Umfang der Personensorge und die Rechte des männlichen Kindes bei einer Beschneidung"  (Drucksache 17/11430) mit großer Mehrheit abgelehnt.

Da diesem Thema in den Medien breite Aufmerksamkeit gewidmet wurde, gehe ich davon aus, dass Sie mit der Thematik, ihren Hintergründen und der Argumentationen der verschiedenen Interessengruppen zumindest einigermaßen vertraut sind.

Ich möchte Sie nun fragen, wie Ihre persönlichen und politischen Ansichten in dieser Sache gelagert sind und natürlich inwiefern Sie gewillt sind und sich in der Lage sehen, diese im Falle ihrer Wahl in den niedersächsischen Landtag in greifbare politische Einflussnahme zu dieser Thematik umzusetzen.

Meine eigenen Ansichten zu diesem Thema, möchte ich Ihnen vorerst noch nicht mitteilen, da ich mir hiervon eine eher von persönlicher Überzeugung als von wahltaktischem Opportunismus geprägte Antwort erhoffe.

Seien Sie jedoch versichert, dass ich bereits für mich persönlich beschlossen habe, die Ansichten und vor allem Taten der verschiedenen Kandidaten und Parteien in dieser Sache, mindestens bis zum Jahr 2030 - wenn nicht länger! - erheblichen Einfluss auf mein Wahlverhalten bei allen Wahlen auf Landes- wie auf Bundesebene haben zu lassen.

In Erwartung Ihrer hoffentlich ehrlichen und wohl durchdachten Antwort verbleibe ich.

Mit freundlichen Grüßen
Patrick Neumann

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Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Neumann,

sorry, dass ich mich jetzt erst zu Ihrer Frage melde, aber der Wahlkampf nimmt sehr viel Zeit in Anspruch.

Ihre Frage nach der Beschneidung von Jungen aus religiösen Motiven wirft medizinische, juristische und ethische Fragen auf, auf die ich und die FREIEN WÄHLER, für die ich bei der Niedersächsischen Landtagswahl als Spitzenkandidat antrete, noch keine endgültige Antwort gefunden haben . Juristisch scheint mir geklärt, dass eine Beschneidung strafrechtlich eine Körperverletzung gemäß § 223 StGB darstellt. Bei einer Beschneidung aus religiösen Gründen treffen zwei grundrechtlich geschützte Rechtsgüter aufeinander: das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder (Art. 6 GG) und auf Ausübung ihrer Religion (Art. 4 GG). In diesem Konfliktfall halte ich es nicht für falsch, dass Juden und Muslimen das Recht zugestanden wird, ihre männlichen Nachkommen unter Einhaltung klarer medizinischer Standards zu beschneiden. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz trägt dem meines Erachtens Rechnung. Was mich allerdings nachdenklich gemacht hat, ist eine Studie eines amerikanischen Psychologen zu den psychologischen Auswirkungen der Beschneidung von Kindern und Säuglingen, auf die mich ein Kollege der FREIEN WÄHLER aufmerksam gemacht hat, mit dem ich über dieses Thema gesprochen habe. Ich denke, dass die FREIEN WÄHLER zu dieser Frage doch noch einmal eine intensive Debatte führen sollten; ich bin dann bereit, meinen Standpunkt zur Diskussion zu stellen und zu überprüfen.

Ich hoffe Ihnen damit etwas weiter geholfen zu haben und stehe Ihnen, nach meiner Wahl zum Landtagsabgeordneten, weiterhin gerne zur Verfügung :-)

Liebe Grüße

Ihr Torsten Jung