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Frage von Nicolas H. •

Frage an Tobias Thalhammer von Nicolas H. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Thalhammer,

mit Entsetzen habe ich die Forderungen des CSU-Innenministers Joachim Herrmann nach einem Verbot sogenannter „Killerspiele“ zur Kenntnis genommen. Damit folgt Joachim Herrmann der Auffassung seines Vorgängers Günther Beckstein, des CSU-Bewerbers für das Amt des Bayerischen Ministerpräsidenten. Unter anderem halten beide den „derzeitigen Jugendschutz bei Computerspielen für völlig unzureichend“.
Diese zugespitzten Äußerungen zeugen von fehlender Sachkompetenz und der mangelnden Bereitschaft, sich mit einem neuen Medium auseinanderzusetzen – ein Medium, das in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist. 28 Prozent aller Deutschen über 14 Jahre spielen digitale Spiele. Am Ende dieses Jahres wird es mehr als 4,3 Millionen zusätzliche Spielkonsolen in Deutschlands Haushalten geben (Quelle: Branchenverband BITKOM, 19. August 2008).
Kinder- und Jugendschutz ist wichtig und wertvoll und aus gutem Grund in der Verfassung verankert. Wie Ihnen bekannt ist, gelten in Deutschland diesbezüglich schon jetzt die europaweit schärfsten Gesetze; Mitte dieses Jahres wurde das Jugendschutzgesetz auf Initiative von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen erweitert.
Seit 1. April 2003 werden Computer- und Videospiele – analog zu Spielfilmen – mit eindeutigen, auffälligen Alterskennzeichnungen versehen. Laut Statistik der USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) sind fünf Prozent aller im Jahre 2007 eingereichten Spiele auf ein erwachsenes Publikum zugeschnitten und daher mit „Keine Jugendfreigabe“ eingestuft.
Ich gehöre zu diesem erwachsenen Publikum und empfinde es als unerträglich in dieser Art und Weise in meine Freizeitgestaltung einzugreifen.

Wie stehen Sie dazu?

Mit freundlichen Grüßen
Nicolas Halkhoree

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Halkhoree,

ich erlaube mir, mit einer Pressemitteilung vom Dezember (s.u.) zu antworten. Hier gehe ich zwar auf Jugendliche ein, Sie können aber hieraus auch meine Meinung für Erwachsene ableiten. Generell, wie auch hier, ist es nicht die Aufgabe des Staates, erwachsenen Bürgern ihr Leben zu diktieren.

Viele Grüße
Tobias Thalhammer