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Tino Sorge
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Frage von Sebastian P. •

Frage an Tino Sorge von Sebastian P. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Sorge,

ich schreibe Ihnen, weil Sie Mitglied im Gesundheitsausschuss sind und Sie den kritischen Dialog mit den Bürger*innen offensichtlich nicht scheuen.

Im Zuge der im März 2017 in Kraft getretenen Gesetzesänderung die Verschreibungsfähigkeit von cannabinoidhaltigen Medikamenten betreffend, hat sich die Gesetzeslage für alle Betroffenen deutlich verbessert. Dafür und insbesondere für die vom Gesundheitsausschuss angeregten Änderungen das SGB V § 39 betreffend möchte ich mich beim Gesundheitsausschuss und bei Ihnen bedanken. Doch praktisch ist es leider so, dass Patient*innen trotz eindeutiger Therapieempfehlungen ihrer Ärzt*innen eine Kostenübernahme seitens der Krankenkassen bzw. des MDK verwehrt wird. Auch die Kostenexplosion der Preise für Cannabisblüten in den Apotheken ist ein riesiges Problem für Patient*innen, die sich im ihre Medizin - wenn sie schon nicht von der Krankenkasse bezahlt wird - schlichtweg nicht leisten können.

Um es abzukürzen: Wann können Patient*innen (und im Übrigen auch Ärzt*innen, die einen enormen Aufwand betreiben müssen und zum Teil Widerspruchs- oder sogar Gerichtsverfahren begleiten müssen) mit einer Verbesserung der Versorgungssituation rechnen? Besteht zeitnah die Möglichkeit, dass das Gesetz so wie es vom Bundestag beschlossen wurde, d. h. ohne teils unverschämte Intervention des MDK, auch tatsächlich in der Praxis, d. h. von den Gesetzlichen Krankenkassen, umgesetzt wird?

Freundliche Grüße

S. P.

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Sehr geehrter Herr P.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. In der Tat ist es vom Gesetzgeber gewollt, dass auf Cannabis basierende Arzneimittel jenen Patienten zugutekommen sollen, die sich gemäß medizinisch-wissenschaftlicher Evidenz davon gesundheitliche Vorteile erhoffen können – beispielsweise durch Schmerzlinderung oder die Verringerung anderer Krankheitssymptome, wie z.B. von Krampfanfällen.

Sollten sich einzelne Krankenkassen oder Medizinische Dienste der Krankenkassen (MDK) ungerechtfertigt weigern, die Anwendung von Cannabis in solchen Fällen zu ermöglichen, so liefe das dem gesetzgeberischen Willen zuwider. Insbesondere haben wir im Koalitionsvertrag gemeinsam mit der SPD festgelegt, dass wir Maßnahmen ergreifen wollen, um die Unabhängigkeit des MDK zu gewährleisten.

Ein weiteres Problem sind die von Ihnen angesprochenen Lieferprobleme bei der Beschaffung von Cannabisblüten. Zuletzt hat das Bundesgesundheitsministerium die Bezugsmengen aus dem Ausland deutlich erhöht. Ich gehe davon aus, dass das BMG dies in den kommenden Monaten nötigenfalls erneut tun könnte, um Versorgungsengpässen entgegenzuwirken. Zudem sind für den Anbau hierzulande die Ausschreibungsvolumina deutlich erhöht worden, was in Zukunft zu einer Verbesserung der Situation führen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Tino Sorge MdB

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