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Thorsten Schäfer-Gümbel
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Frage von Bernd R. •

Frage an Thorsten Schäfer-Gümbel von Bernd R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schäfer-Gümbel,

wie Sie wissen, wurden mehrere hessische Steuerfahnder zu Zeiten der Regierung Koch (CDU) zwangspensioniert aufgrund - wie sich mittlerweile herausstellte - falscher Gutachten eines angeblichen Arztes, der dennoch weiter berufstätig sein soll.

Der seinerzeit zwangspensionierte Finanzexperte Experte Rudolf Schmenger arbeitet inzwischen - u.a. von Prof. Nedopil, München, für gesund befunden - erfolgreich als Steuerberater, bezieht aber weiter seine Frühpension, weil ihm eine Rückkehr in den Staatsdienst nicht erlaubt wurde (Interview mit ihm, ab min. 3:15 hier: www.youtube.com

Müsste nicht gegen den Beamten ermittelt werden, welcher sich - trotz inzwischen vorliegender Unbedenklichkeitsbescheinigungen/Gutachtenbeweise - dagegen entschied, Herrn Schmenger wieder in den Staatsdienst zu beordern?

Wissen Sie, wie hoch der Schaden inzwischen ist, der dem Steuerzahler bzw. dem Land Hessen durch die Fehlentscheidung entstand und um welchen Betrag sich der Schaden monatlich etwa erhöht?

Verliert hier die Politik, Verwaltung, die Selbstverwaltung der Ärtzte und die Justiz nicht die Glaubwürdigkeit wenn hier keine Zivil- Verwaltungs-, Straf-, Dienstreche geboten Maßnahmen sichtbar für den Bürger erfolgen?

Mit frdl. Gruß

Bernd Rieder

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Rieder,

Sie sprechen mit dem Fall der vier Steuerfahnder einen großen Skandal an, der uns sehr beschäftigt hat.

Tatsächlich hat es ein Angebot des Finanzministeriums an die Steuerfahnder gegeben, wieder in den Staatsdienst zurückzukehren, unter der Bedingung, dass diese sich noch einmal psychiatrisch untersuchen lassen. Die Fahnder lehnten mit der Begründung ab, dass sie bereits untersucht und für absolut gesund befunden worden sind. Die Bedingung des Ministeriums bedeutete ja, dass man sie immer noch als krank ansah. Außerdem: würden sie sich jetzt noch einmal in eine psychiatrische Begutachtung begeben, würde das bedeuten, dass sie selbst ihre psychische Unversehrtheit in Frage stellen würden. Sie hätten das Rückkehrangebot angenommen, so die Aussage der Beamten, wäre das Gutachten, das sie als gesund erkannte, vom Land anerkannt worden. Aber so eben nicht. Diese Position kann ich nachvollziehen.

Wie viel Geld die Außerdienststellung Hessen kostet ist spekulativ, da wir die Beträge nicht kennen und auf die Schnelle auch nicht in Erfahrung bringen können. Weil es um die Privatsphäre der Betroffenen geht, kann ich Ihnen auch nicht sagen, wer von den Beamten überhaupt Geld aus der Staatskasse erhält.

Im Falle eines Regierungswechsels in Hessen, will ich alles dafür tun, dass es solche Vorkommnisse in Hessen nicht wieder geben wird.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Schäfer-Gümbel