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Thorsten Frei
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Frage von Stefan W. •

Frage an Thorsten Frei von Stefan W.

Geehrter Herr Frei,

wieso ist die Modernisierung der Auftragsverwaltung nicht ohne "GmbH-Lösung mit maximal zehn Tochtergesellschaften" möglich?

Danke,
Stefan Welte

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Welte,

die Ausgestaltung der Gesellschaftsstruktur wurde gewählt, da die Verkehrsexperten von Union, SPD und Bundesverkehrsministerium, aber auch nach Expertenanhörungen unter Einbindung ziviler Experten und Verbände zu dem Schluss gekommen sind, dass dies die geeignetste Form ist, um die die Auftragsverwaltung in ihrer bisherigen Form und damit die Straßen in Bundeseigentum besser zu organisieren, zu planen, zu bauen und in Schuss zu halten. Schließlich kann Deutschland als Mobilitäts- und Exportnation nur mit einem flächendeckend gut ausgebauten Verkehrsnetz wettbewerbsfähig bleiben.

In den letzten Jahren haben wir uns daher darauf konzentriert, den massiven Sanierungs- und Investitionsstau in der Straßeninfrastruktur zu lösen. Mit einem historischen Investitionshochlauf sorgen wir für die nötigen Finanzmittel. Bis 2018 steigen die Investitionen in unsere Infrastrukturen auf rd. 14 Mrd. Euro. p.a. Zudem haben wir eine neue Generation ÖPP mit einem Investitionsvolumen von 15 Mrd. Euro auf den Weg gebracht. Parallel treiben wir die Digitalisierung voran, um die Potentiale der bestehenden Infrastruktur noch besser nutzen zu können. Mit der langfristigen Verstetigung der Investitionen ist auch mehr Effizienz und Wirtschaftlichkeit bei der Realisierung von Verkehrsprojekten zu schaffen.

Eine unserer vordringlichsten Aufgaben ist es, die vorhandenen Investitionsmittel in die Erhaltung sowie den Neu- und Ausbau von Bundesautobahnen schnellstens verkehrswirksam einzusetzen.

Mit der nun beschlossenen Reform werden die Bundesautobahnen in unmittelbare Bundesverwaltung übernommen. Dabei steht die Einrichtung der Infrastrukturgesellschaft im Zentrum der Modernisierung. Mit der Bündelung von Finanzierung, Planung, Bau und Betrieb des Autobahnnetzes in einer Hand beim Bund wird dafür gesorgt, dass Bundesautobahnen nach bundesweit einheitlichen Vorgaben zur Qualität und Verfügbarkeit gebaut, erhalten und betrieben werden. Es ist dabei sichergestellt, dass die neue Infrastrukturgesellschaft vollständig im Eigentum des Bundes verbleibt, in der Rechtsform einer GmbH. Sowohl im Grundgesetz als auch in den Begleitgesetzen ist festgehalten, dass sich Dritte an der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften nicht beteiligen können, auch nicht mittelbar.

Die Gesellschaft soll die Einnahmen aus der LKW-Maut und der Infrastrukturabgabe für eine effiziente Finanzierung der Infrastruktur aus dem Haushalt erhalten. Anders als in Österreich werden dabei jedoch keine Schulden des Bundes oder Dritter auf die Gesellschaft übertragen, was deren Investitionsfähigkeit belastet hätte.

Um der Gesellschaft das erforderliche Maß an unternehmerischer Flexibilität zu ermöglichen, haben wir gesetzliche Regelungen zum flexiblen Mitteleinsatz und zur Aufnahme von zinslosen Liquiditätshilfen aus dem Bundeshaushalt aufgenommen.

Öffentlich-Private Partnerschaften auf einzelnen Streckenabschnitten bleiben weiterhin möglich. Dieser Beschaffungsvariante wird allerdings durch den Ausschluss von sogenannten „Netz-ÖPP“ im Grundgesetz ein Rahmen gesetzt.

Gleichzeitig wurden Regelungen getroffen, um das Parlament bei der Gründung der Gesellschaft eng einzubinden und ihm weitreichende Informations- und Kontrollrechte zu gewähren. Dies geschieht u.a. durch die parlamentarische Zustimmungspflicht zum Gesellschaftsvertrag sowie zum fünfjährigen Finanz- und Realisierungsplan.

Die Kontrolle der Gesellschaft wird durch Vertreter des Bundestags im Aufsichtsrat sowie einem Auskunftsrecht des für die Beteiligungsführung zuständigen Gremiums des Deutschen Bundestags sichergestellt. Der Bundesrechnungshof erhält zudem weitrechende Kontrollrechte bei der Gesellschaft und seinen Tochtergesellschaften.

Die zu gründenden Gesellschaft wird effiziente Strukturen erhalten. Ihr wird die Möglichkeit, bedarfsgerecht bis zu 10 regionale Tochtergesellschaften einzurichten eingeräumt. Bestehende Organisationsstrukturen sollen am jeweiligen Standort erhalten bleiben. Dabei ist uns insbesondere wichtig, den Betriebsdienst mit den vorhandenen Autobahnmeistereien zu erhalten. Die Interessen der Beschäftigten haben wir durch umfassende Regelungen gewahrt.

Für einen sukzessiven Übergang wurde im Begleitgesetz eine Übergangsregelung geschaffen, durch die bereits ab 2020 die Aufgaben zur Verwaltung der Autobahnen an den Bund übergeben werden können. Ferner soll die Gesellschaft in 2018 zügig gegründet und durch sie die künftigen Strukturen aufgebaut werden.

Mit der nun eingeleiteten Reform der Auftragsverwaltung erreichen wir unser in der Koalitionsvereinbarung getroffenes Ziel. Die Reform wird zusammen mit der Administration und den Beschäftigten zu einer nachhaltigen Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur beitragen.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

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