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Thomas Wansch
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Frage von Peter M. •

Frage an Thomas Wansch von Peter M. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Wansch,

nachdem nun Ende 2010 das Landesbeamtengesetz in RLP geändert wurde, fehlt immer noch die Ausgestaltung der z. B. für ehemalige Aufstiegsbeamte wichtigen Regelung in der Laufbahnverordnung. Außerdem ist kaum etwas dazu ausgesagt, wie zukünftig diese neuen Beförderungsregelungen die Attraktivität im öffentlichen Dienst für Beamte steigern sollen. Wie stehen Sie als ehemaliger Beamter persönlich dazu? Natürlich wäre auch die Ansicht der SPD dazu interessant.

Noch eine weitere Frage: Derzeit stehen wieder Tarifverhandlungen für die Länder (TVL) an. Wären Sie und Ihre Partei dafür, dieses hoffentlich bald erzielte Ergebnis auch zeitgleich 1:1 auf die Besoldung der Beamten anzuwenden?

Für Ihre Antwort bedanke ich mich bereits jetzt.

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Antwort von
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Hallo Herr Mertens,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zu den beiden Themengebieten meine Einschätzung:

Die Änderung des Landesbeamtengesetzes mit der Neugestaltung des Laufbahnrechts stellt eine markante Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstrechtes dar, die das Berufsbeamtentum stärkt und zukunftsfähig macht. Durch die Zusammenfassung der Laufbahngruppen des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes wird es den klassischen Aufstieg nicht mehr geben. An die Stelle von Regel- und Verwendungsaufstieg treten nun Aus- und Fortbildungsqualifizierung. Beamtinnen und Beamten werden so nach dem Leistungsprinzip auch in Zukunft entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten gegeben.

Hinsichtlich des Ergebnisses der Tarifverhandlungen und einer Übernahme bei der Besoldung wissen sie ja aus Ihrer beruflichen Tätigkeit, dass es einen Automatismus nicht gibt. Aus meiner Sicht wird aber auch bei der notwendigen Erhöhung der Besoldung die allgemeine Einkommensentwicklung - und damit auch das Tarifergebnis - eine besondere Rolle spielen.

Viele Grüße,
Thomas Wansch, MdL

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