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Thomas Silberhorn
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Frage von Lothar K. •

Frage an Thomas Silberhorn von Lothar K. bezüglich Recht

Sammelklagen

Sehr geehrter Herr Silberhorn,
in wende mich an Sie als Mitglied des Rechtsausschusses. Warum gibt es in Deutschland immer noch keine Sammelklagen und warum gibt es niemanden, der dies fordert? Deutschland ist ein Paradies von Kapitalanlagebetrügern. Als Kleinanleger kann man nichts dagegen tun. Kapitalanlagerechtsschutz wird von Rechtsschutzversicherungen nicht mehr angeboten; jeder einzelne Anleger muss einzeln Vorstand, Aufsichtsrat, Vermittler, Wirtschaftsprüfer und sonstige Beteiligte verklagen. Es sind zig verschiedene Richter und Kammern mit der gleichen Angelegenheit beschäftigt und jeder Richter und jede Kammer fällt ein anderes Urteil. Der Ausgang solcher Verfahren gleicht einem Lotteriespiel. Recht zu bekommen wenn man Recht hat ist mit fünf Richtigen im Lotto zu vergleichen. Von z. B. 5000 betroffenen Anlegern können nur die etwas tun, die noch einen alten Rechtsschutz haben oder die genug Geld haben und die Sache aus Prinzip nicht auf sich beruhen lassen wollen.
Sammelklagen würden das ändern. Da könnten dann 5000 geprellte Anleger gemeinsam vorgehen und nicht nur 100, von denen dann vielleicht 40 Recht bekommen, der Rest auf den Kosten sitzen bleibt und bei denen, die nicht klagen können ist das Geld dann sowieso weg.

Wenn ich bei der nächsten Wahl CSU wähle, setzen Sie sich dann für Sammelklagen ein oder wollen Sie und die CSU das alles so bleibt wie es ist?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kindermann,

für die von Ihnen angesprochenen Rechtsstreitigkeiten wegen Kapitalanlagen besteht bereits eine gesetzliche Regelung zur Handhabung von Massenklagen. Mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz wurde 2005 ein neuartiges Musterverfahren zur Bündelung von Schadensersatzklagen von Kapitalanlegern eingeführt. Erst kürzlich haben wir das Gesetz mit Wirkung zum 1. November 2012 novelliert. Dabei wurde der Anwendungsbereich des Gesetzes auch auf Fälle der Anlegervermittlung und Anlegerberatung unter Verwendung einer falschen oder irreführenden öffentlichen Kapitalmarktinformation erweitert.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn, MdB

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