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Thomas Silberhorn
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Frage von Alexander M. •

Frage an Thomas Silberhorn von Alexander M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr Herr Silberhorn,
im Vorfeld der anstehenden Europa- und Bundestagswahl wende ich mich heute an Sie persönlich. Aktueller Anlass ist der am 05.06.09 erfolgte Beschluss der Innenministerkonferenz der Länder, der ein "Herstellungs- und Verbreitungsverbot" von Action-Computerspielen vorsieht.

Dieser Beschluss ist eine Reaktion auf den entsetzlichen Amoklauf eines 17-jährigen Jugendlichen im baden-württembergischen Winnenden, der die Diskussion um die Wirkung von Computer- und Videospielen neu entfacht hat. (Vor-)schnelle Verbotsforderungen werden den vielschichtigen Aspekten solcher Ereignisse nicht gerecht, wirken im Gegenteil eher verharmlosend und verhindern so eine gründliche Aufarbeitung. Mit Bedauern stelle ich fest, dass die Debatte von Unkenntnis, Polemik, Unsachlichkeit und Vorurteilen geprägt ist, gerade aus den Reihen der Politik.

"Gewaltverherrlichende" Medien hingegen sind aus gutem Grund verboten. Doch ein prinzipielles Herstellungs- und Vertriebsverbot von Filmen und Computerspielen für Erwachsene steht aus meiner Sicht im Widerspruch zu Artikel 5
unseres Grundgesetzes ("Eine Zensur findet nicht statt").

Vielmehr gilt es, Kinder und Jugendliche vor Inhalten zu schützen, die nicht für ihr jeweiliges Alter freigegeben sind.

Als volljähriger Bürger und Wahlberechtigter bitte ich Sie nachdrücklich:

• den irreführenden und diskriminierenden Begriff "Killerspiele" aus der politischen Diskussion zu nehmen.
• das Vertrauen der Öffentlichkeit in die bestehenden staatlichen Jugendschutzmechanismen zu stärken
• den Vollzug bestehender Gesetze zu verbessern und zu gewährleisten, dass Kindern und Jugendlichen nur Computer- und Videospiele entsprechend der USK-Jugendfreigabe zugänglich gemacht werden
• Eltern, Pädagogen sowie erzieherisch verantwortliche Personen bei der Förderung der Medienkompetenz zu unterstützen
• die Computer- und Videospiele-Branche in Deutschland und insbesondere die Ausbildung in diesen zukunftsträchtigen Berufen zu fördern

MfG Alexander Martin

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Martin,

es ist richtig, dass es heute schon gesetzliche Bestimmungen zum Jugendschutz im Zusammenhang mit Computerspielen gibt. Es stellt sich aber die berechtigte Frage, ob dieses System ausreichend ist. Insbesondere wird verschiedenen Studien zufolge die Alterskennzeichnung bei Computerspielen nicht selten zu nachlässig vergeben. Die Alterseinstufungen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle verhindern zudem eine Indizierung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Zu prüfen ist außerdem, ob das strafrechtliche Herstellungs- und Verbreitungsverbot von Gewalt verherrlichenden Medien (§ 131 Strafgesetzbuch), das im Bereich der Computerspiele bislang nicht zu Verurteilungen geführt hat, präzisiert werden muss.
Nach meiner Auffassung müssen Computerspiele anhand derselben Kriterien wie andere Medien auch auf ihren jugendgefährdenden Inhalt überprüft werden können. Im Ergebnis geht es also um einen vernünftigen und effektiven Jugendschutz, nicht um Bevormundung. In dieser Legislaturperiode wird eine Änderung der Gesetzeslage aber ohnehin nicht mehr möglich sein. Ob der nächste Bundestag das Thema erneut aufgreifen wird, bleibt vorerst abzuwarten. Es wird gegebenenfalls ausreichend Zeit sein, Ihre Bedenken zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Silberhorn

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