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Thomas Silberhorn
CSU
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Frage von Peter S. •

Frage an Thomas Silberhorn von Peter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Silberhorn,
ich hab da mal ein paar Fragen zum leidigen Thema Internetsperren.

Ich habe diese Fragen teilweise bereits mehreren Abgeordneten der CSU gestellt. Ich beschränke mich auch auf diese Partei, da ich als Wähler der CSU auch für die Entscheidungen dieser Mitverantwortung trage.

Aufgrund Ihrer Aussage von heute (12.5.09) würde ich gerne zu folgenden Punkten etwas mehr erfahren:

1. ...unsere jetzige Rechtslage führt dazu, dass kinderpornographische Internetseiten in Deutschland leichter zu erreichen sind als in anderen Ländern ...
Wie begründen Sie diese Aussage?

2. ... Basis sind täglich aktualisierte Sperrlisten des Bundeskriminalamts. Die Sperrungen beziehen sich ausschließlich auf Kinderpornographie ...
Können Sie mir auch nur einen einzigen stichhaltigen Grund nennen, warum diese Listen nicht von einer unabhängigen Kommision (unter Ausschluß der Öffentlichkeit) überprüft werden dürfen?

3. ... Zunehmend werden im Internet schwere Misshandlungen an Kleinkindern und sogar Kleinstkindern gezeigt. Aus Sicht der Opfer...
Dazu fällt mir ein Zitat ein, das Winston Churchill zugesprochen wird: "Traue keiner Statistik, die du nicht selber gefälscht hast." Von der Sicht der Opfer will ich garnicht reden. Denn die sehen sich zunehmend als Steckenpferd missbraucht. Auf welcher Statisitk basiert "Zunehmend" und wie interpretieren Sie diese?

Ich versuche im Moment dem ganzen Treiben etwas positives abzugewinnen und sehe diese Aktion als selbstlosen Akt der CSU/CDU, durch Inkaufnahme des Verlustes der Wählerstimmen einer ganzen Generation etwas gegen die Politikverdrossenheit der heutigen Jugend zu unternehemen.

Bitte nehmen Sie sich Zeit für die Beantwortung meiner Fragen, Antworten aus der Hüfte gibt es wie Sand am Meer. Was ich leider noch nicht gefunden habe, ist eine fachlich korrekte, auf Fakten basierende, nicht populistische Begründung des Vorhabens ohne irgendwelche Zahlenspielchen und/oder Lügen.

MfG
Peter Strauß
(ein langjähriger aber frustrierter CSU-Wähler)

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Strauß,

kinderpornografische Internetseiten sind in Deutschland z.B. deshalb leichter zu erreichen als in anderen Ländern, weil bislang nur einzelfallbezogene Sperrverfügungen zulässig, aber wegen der oft nur kurzzeitig und unter wechselnden Adressen angebotenen Inhalte kaum wirksam sind.

Ihre Forderung, dass die Sperrlisten von einer unabhängigen Kommission überprüft werden, wurde aufgegriffen. So wird der Datenschutzbeauftragte ein Kontrollgremium einsetzen, das die Sperrlisten jederzeit überprüfen kann.

Meine Hinweise auf die Entwicklung kinderpornografischer Straftaten beruhen auf der Polizeilichen Kriminalstatistik. Auszüge daraus können Sie der Gesetzesbegründung entnehmen. Dass Sie diese statistischen Angaben pauschal in Zweifel ziehen, entbehrt jeder Grundlage und ist eine inakzeptable Bagatellisierung von zum Teil schwersten Straftaten.

Es passt ins Bild, dass Sie von der Sicht der Opfer "gar nicht reden" wollen. Worüber denn sonst, bitteschön?! Aus der Sicht eines Opfers - und das sind bei Kindern ausnahmslos alle, wenn sie zu pornografischen Zwecken missbraucht werden - ist jede einzelne Nutzung von Kinderpornografie ein massiver Eingriff in die Intimsphäre. Wer dies durch die Verbreitung oder das Zugänglichmachen solcher Inhalte ermöglicht, begeht nicht nur eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts, sondern eine Straftat (§§ 184 b, c Strafgesetzbuch). Die Internetsperren verstoßen deshalb auch nicht gegen Grundrechte der Internetanbieter oder -nutzer. Im Gegenteil: Der grundrechtlich garantierte Schutz des Persönlichkeitsrechts (Art. 1, Art. 2 Abs. 1 GG) erfordert, dass der Staat seiner Schutzpflicht gegenüber den betroffenen Kindern nachkommt. Ich halte es daher für geboten, die Nutzung von Kinderpornografie so weit wie möglich zu unterbinden.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn

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