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Thomas Sattelberger
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Frage von Isabella W. •

Frage an Thomas Sattelberger von Isabella W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag,
Sie haben sicherlich auch den Medien entnehmen können, wie sich Abgeordnete der AFD, namentlich Maier, Storch und Weidel so diskriminierend über Menschen aus dem Ausland, bzw im Falle Maier rassistisch geäußert haben, dass Strafverfahren, Petitionen zu Strafverfahren eingeleitet wurden bzw. im Gange sind. Sämtliche hier genannten Abgeordneten wurden sogar von den sozialen Netzwerken sanktioniert. Mich würde interessieren wie Sie sich zu diesen Vorgängen verhalten werden: 1.) Werden Sie persönlich selbst Anzeigen zur Strafverfolgung initiieren ? 2.) Werden Sie persönlich zwecks Ermöglichung der Strafverfolgung Anträge auf Aufhebung der Abgeordneten - Immunität stellen ? 3.) Werden Sie persönlich entsprechende Anträge unterstützen ?
Danke für eine schnelle Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
I. W.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen, die ich Ihnen gerne beantworte.
Ich bevorzuge die politische Auseinandersetzung und überlasse denen, die gerne mit juristischen Waffen streiten, den Weg einer Anzeige zu gehen.
Ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages oder der Bundesversammlung hat parlamentarische Immunität, die ihn vor der Strafverfolgung, jedoch nicht vor zivilrechtlichen Ansprüchen schützt. Die Immunität schützt aber nicht den Abgeordneten selbst vor Strafe, sondern soll die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sicherstellen. Die Immunität eines Abgeordneten aufzuheben obliegt aber nicht einzelnen Bundestagsabgeordneten. Sie kann allerdings vom jeweiligen Parlament aufgehoben werden. Der Deutsche Bundestag hat mit seinem Beschluss „betr. Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages“ grundsätzlich die Durchführung von Ermittlungsverfahren genehmigt. Der Immunitätsausschuss prüft für konkrete Fälle, ob diese Genehmigung zutrifft oder ob es sich um Verfahren im Zusammenhang mit Beleidigungen politischen Charakters handelt. Gegebenenfalls spricht der Ausschuss eine Empfehlung aus, auf deren Grundlage der Bundestag seine Entscheidung trifft.
Wenn dies nötig ist, werde ich entsprechende Anträge unterstützen.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben und verbeibe

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Sattelberger MdB