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Thomas Röwekamp
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Frage von Norbert W. •

Frage an Thomas Röwekamp von Norbert W. bezüglich Umwelt

Seit genau 4 Jahren wird über den Kleingartenplan 2025 und damit verbunden (DA 422) über die Zukunft der Kaisenhäuser geredet. Abgesehen davon, daß Bremen kein Geld für den Abriss aller Häuser hat und die Wohnungsnot es geradezu verbietet, intakten Wohnraum zu vernichten (echte Schrottparzellen natürlich ausgenommen), frage ich Sie, warum Sie jetzt nicht zeitnah Rechtssicherheit schaffen für den Fortbestand der Kaisenhäuser? Diese Häuser sind damals mit einer S.-H.-Lizenz (Baugenehmigung) errichtet worden und haben nach ca. 70 Jahren der Duldung und nach neuester Rechtsprechung Bestandsschutz. Die Listen mit dieser Baugenehmigung befinden sich bei der Bauverwaltung. Sowohl das neueste Bundeskleingartengesetz als auch ein höchstrichterliches Urteil (BVerwG 4 CN 7.12 vom 11.07.2013) lassen Wohngebäude als Einsprengsel in Kleingartengebieten zu. Mit der Einführung der zertifizierten Sammelgrube gibt es auch keine Abwasserproblematik! Die Vereine könnten die leerstehenden Parzellen wieder verpachten und ohne dem Damoklesschwert eines teuren Rückbaus würden viele Menschen wieder Geld und Arbeit in solche Grundstücke investieren. Die Kleingartengebiete würden wieder belebt, sauber und sicherer! Also für alle Parteien eine Win-Win-Win-Situation! Auch müßte man sich über die Ansichten des Landesverbandes der Kleingärtner hinwegsetzen. Es gibt Vereine und viele Eigentümerparzellen, die mit diesem Landesverband keine Schnittstellen haben! Warum werden die neuesten Urteile und Möglichkeiten von der Politik und von der Verwaltung nicht öffentlich kommuniziert? Warum blockt die Verwaltung alles ab? Genau wie das Thema Wochenendgebiete in Kleingartengebieten, wo die Anträge seit 10 Jahren auf deren Tisch liegen! Können Sie zu diesem Thema belastbare Aussagen machen, ohne die üblichen Hinhalte-Floskeln?

Mit freundlichem Gruß, N. W.

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Antwort von
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Die Zukunft der Kaisenhäuser hat in der Tat eine lange politische Geschichte. Seit 2002 gibt es ja den sogenannten Kudella-Erlass, der besagt, dass Bewohner ein Auswohnrecht auf Lebenszeit in ihrem Kaisenhaus haben. An diesem halten wir fest. Ein dauerhaftes wohnen in Kleingärten lehnen wir ab. Wir können uns aber durchaus Wohnungsbau in brachliegenden Kleingartengebieten, wie es sie zum Beispiel im Bremer Westen gibt, vorstellen. Dies geht aus unserer Sicht aber nur mit dem Landesverband der Kleingärtner. Die Kleingärtner in Bremen tragen viel zum Gemeinwohl bei. Sie leisten z.B. eine hervorragende Jugendumweltbildung, tragen zur Integration sowie dem Erhalt der Artenvielfalt bei. Ein Alleingang der Politik oder der Verwaltung wäre deshalb fehl am Platze.
Lassen Sie uns gerne hierzu in Kontakt bleiben.

Viele Grüße
Thomas Röwekamp

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