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Thomas Oppermann
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Frage von Peter B. •

Frage an Thomas Oppermann von Peter B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Guten Tag Herr Oppermann
Ich habe da mal eine Frage bezüglich der Nebeneinkünfte von Abgeordneten.
Warum darf ich als normaler Arbeitnehmer nur ca. 10% meiner Wochenarbeitszeit nebenher arbeiten und nur maximal 450-€ monatlich dazuverdienen?
MfG
Peter Bramanski

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

es gibt bei Arbeitnehmern keine starren gesetzlichen Regelungen zur zeitlichen Begrenzung von Nebentätigkeiten oder über eine maximale Verdiensthöhe.

Im Arbeitsvertrag kann für Nebentätigkeiten allerdings ein Zustimmungsvorbehalt des Arbeitgebers vereinbart werden. Arbeitgeber müssen diese Zustimmung geben, wenn die gewünschte Nebentätigkeit ihre berechtigten betrieblichen Interessen nicht beeinträchtigt. Die Höhe des Hinzuverdienstes darf der Arbeitgeber vertraglich nicht begrenzen.

Auch bei Abgeordneten halte ich Nebentätigkeiten im Grundsatz für legitim. Da die Gefahr von Interessenkonflikten besteht, ist hier Transparenz entscheidend.

Abgeordnete haben keine Vorgesetzten; ihre „Arbeitgeber“ sind die Wählerinnen und Wähler. Diese sollten deshalb wissen, für wen die Abgeordneten noch arbeiten und wieviel sie dabei verdienen. Dann kann dies öffentlich diskutiert werden und bei der nächsten Wahl können alle ihre Schlussfolgerungen daraus ziehen.

Wir haben im Bundestag bereits entsprechende Offenlegungspflichten. Nebentätigkeiten und Einkünfte der Abgeordneten werden veröffentlicht, letztere nach einem Stufenmodell. Ich habe mich schon vor längerer Zeit dafür eingesetzt, dass Abgeordnete ihre Einkünfte aus Nebentätigkeiten auf Euro und Cent angeben müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann