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Thomas Oppermann
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Frage von Nico F. •

Frage an Thomas Oppermann von Nico F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Oppermann,

in der Zeitung las ich von Ihrer Feststellung, dass Frauen im Bundestag unterrepräsentiert sind. Dabei beziehen Sie sich meiner Meinung nach auf die falsche Bezugsgröße, nämlich auf die deutsche Bevölkerung. Die Abgeordneten werden allerdings in der Praxis nicht aus der Bevölkerung gewählt sondern aus den Parteien. Deren Zusammensetzung müsste daher die Bezugsgröße für ihre Feststellung sein. Und hier bietet sich ein ganz anderes als das von Ihnen dargestellte Bild. Frauenanteil der Parteien in Prozent (laut Statista am 31.12.17): CDU/CSU (gemittelt): 23,35; SPD: 32,5; Grüne: 39,8; Linke: 36,5; FDP: 21,9; AfD: 17. Frauenanteil der Fraktionen in Prozent (lt. Wikipedia): CDU/CSU: 19,9; SPD: 41,8; Grüne: 58,2; Linke: 53,6; FDP: 22,5; AfD: 10,8. Es ist also so, dass bei SPD, Grünen und Linke Frauen stark überrepräsentiert sind, bei CDU/CSU leicht und bei AfD stark unterrepräsentiert und bei der FDP sehr gut repräsentiert. Bei FDP und CDU kommt ihr Vorwurf, dass die Listen dort nicht repräsentativ besetzt würden daher meiner Meinung nach überhaupt nicht zum tragen. Gerne kann man nun fragen wieso gerade bei bürgerlichen und rechten Parteien Frauen in der Parteistruktur dermaßen unterrepräsentiert sind (ALLE Parteien sind weit von 50% entfernt). Ich führe dies allerdings eher darauf zurück, dass politisch engagierte Frauen stärker zu linken Parteien neigen, als auf eine strukturelle Diskriminierung durch genannte Parteien. Statt also über eine Änderung des Wahlrechts zu debattieren sollten Sie eher überlegen wie man generell mehr Frauen für ein Engagement in der Politik begeistern könnte. Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen, N. F.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr F.,

Artikel 3 Abs. 2 S. 2 GG verpflichtet uns, auf die tatsächliche Gleichberechtigung hinzuwirken.

Dazu gehört auch, dass Frauen und Männer in den Parlamenten angemessen repräsentiert werden. Das ist bisher nicht der Fall, im Gegenteil: Der Anteil von Frauen ist bei der letzten Bundestagswahl sogar deutlich von 36,5 auf 30,7 % gesunken.

Deshalb halte ich es für notwendig, dass wir 100 Jahre nach Einführung des allgemeinen Wahlrechts für Frauen und Männer einen logischen nächsten Schritt gehen und unser Wahlrecht so reformieren, dass der Bundestag weiblicher wird.

Meinen Vorschlag für eine Änderung des Wahlrechts können Sie hier nachlesen: https://www.thomasoppermann.de/2018/12/06/gastbeitrag-quadratur-des-kreises-faz-am-06-12-2018/

Ihr Vorschlag, dass wir versuchen müssen, mehr Frauen für ein Engagement in der Politik zu begeistern, ist selbstverständlich richtig. Er ist jedoch kein Ersatz für mein Konzept einer gesetzlichen Regelung, sondern nur eine wichtige und notwendige Voraussetzung dafür, dass die Gleichberechtigung schneller vorankommt.

Dabei kann für die gleichberechtigte Teilhabe im Parlament nicht die Zusammensetzung der Parteimitgliedschaft maßgeblich sein. Wieviel Männer und Frauen in einer Partei sind, spielt zwar politisch eine Rolle, ist rechtlich aber total irrelevant, kann mithin kein Anknüpfungspunkt für rechtliche Regeln sein.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann