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Thomas Oppermann
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Frage von Günter M. •

Frage an Thomas Oppermann von Günter M. bezüglich Verkehr

Hallo Herr Oppermann,

mich interessiert Ihre und die Meinung der SPD zum Thema Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn.

Mein Vorschlag: Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn von 140/150 km/h, Beschränkung für Sprinter auf höchstens 120 km/h. Vorteil: Geschwindigkeitsdifferenz zwischen den Fahrspuren ist nicht mehr so hoch, daraus folgt ein viel entspannteres Fahren. Ich habe das z.B. auf der A7 zwischen Göttingen und Hannover bei der Begrenzung auf 130km/h sowie im Ausland festgestellt. Der Spritverbrauch wird geringer, weniger Schadstoffe, weniger Unfälle, weniger Aggresionen. Woran scheitert die Einführung? Lobbyarbeit der Autohersteller die schnelle Autos verkaufen wollen? Der ADAC der gegen den Mitgliederschwund etwas erreichen muss? Die Angst vor den Wähler die Freie Fahrt für freie Bürger fordern? Oder läßt man es weil man zu wenig Kontrollmöglichkeit nicht effektiv wäre?

Mir fällt die "Unruhe" besondern nach Geschwindigkeitsbeschränkungen auf, wenn die "Wilden" mit ihren Hoch-PS-Fahrzeugen von hinten kommen und die "verlorene Zeit" wieder aufholen müssen. Ich habe sehr viele Bekannte die der gleichen Meinung sind.

Freundliche Grüße von G. Monecke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Monecke,

unabhängig von konkreten Geschwindigkeitsbegrenzungen hat jede Fahrerin und jeder Fahrer die Verantwortung, sich mit angepasster Geschwindigkeit fortzubewegen.

Bislang gab es für ein allgemeines Tempolimit auf Bundesautobahnen weder politisch noch gesellschaftlich eine Mehrheit in Deutschland. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich mit der zunehmenden Marktdurchdringung von Elektrofahrzeugen und der digitalen Vernetzung der Fahrzeuge aus technischen Gründen die maximale Geschwindigkeit der Fahrzeuge auf Bundesautobahnen verringern wird.

Es ist wichtig, dass bestehende Geschwindigkeitsbegrenzungen auch tatsächlich regelmäßig kontrolliert werden. Dazu wird mehr Personal bei der Polizei benötigt, damit diese Aufgabe in ausreichendem Maße neben den anderen Tätigkeiten erfüllt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann