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Thomas Marwein
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Frage von Scarlett I. •

Frage an Thomas Marwein von Scarlett I. bezüglich Staat und Verwaltung

Vielleicht ist die Frage hier am falschen Platz, aber ich wollte einfach mal jemandem fragen der ein wenig mehr Ahnung hat als Ich.
Meine Frage: Warum gibt es so viele Asylantenheime ?
Wieso werden nicht erstmal Wohnungen gestellt für die Leute die auf der Strasse leben ?
Oder sind diese Personen nicht in der Lage sich um eine Wohnung zu kümmern?

Wäre schön wenn es eine Antwort gäben würde

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Ihlow,

ich bedanke mich für Ihre Frage und möchte vorweg sagen, dass wir grundsätzlich von Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge oder Asylbewerberunterkünften und nicht von "Asylantenheimen" sprechen. Ihre Fragen beantworte ich nun folgendermaßen: Auf Grund der aktuellen Krisen in der Welt (Syrien, Irak, Russland/Ukraine, Nordafrika, uvm.) kommen immer mehr Menschen in Not zu uns. Baden-Württemberg ist moralisch und rechtlich dazu verpflichtet diese Menschen zu unterstützen und unterzubringen. Wir GRÜNE stehen voll und ganz dahinter.

Für Wohnungslose gibt es vielfältige Angebote. Am Beispiel Stuttgart können Sie sehen, dass eine gute Versorgungsstruktur für Wohnungslose möglich ist. In Stuttgart führt diese, im Vergleich zu anderen Großstädten, zu einer weitaus geringeren Zahl an Menschen, die dauerhaft auf der Straße leben. Diese Angebote für Wohnungslose werden jedoch nicht uneingeschränkt angenommen. Mehr Wohnraum für wohnungslose Menschen bedeutet nicht automatisch weniger Wohnungslose. Insbesondere, aber nicht nur bei psychisch Kranken sind die Problemlagen oft wesentlich komplexer. Es ist deshalb nicht zielführend eine Konkurrenzsituation zwischen Wohnungslosen und Flüchtlingen zu konstruieren, die es real nicht gibt.

Man kann argumentieren, dass beide Gruppen (Wohnungslose & Flüchtlinge) in akuten Notsituationen sind und nicht selbst nach Wohnungen suchen können. Deswegen benötigen diese Menschen unsere Hilfe. Sobald beispielsweise Flüchtlinge untergebracht sind, ermöglichen wir ihnen aber mit dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) den Umzug in eine Wohnung, wenn dies im unterbringenden Kreis möglich ist. Hierfür sind die Kommunen zuständig, die ortsangepasst nach den besten Lösungen suchen. Wohnraum und Unterbringungsobjekte sind in unterschiedlichen Kreisen/Städten unterschiedlich knapp, dem tragen wir Rechnung. Wir befürworten politisch eine Unterbringung in Wohnungen, wissen aber um die Nöte vor Ort und haben deshalb geöffnet aber nicht vorgeschrieben. Vorrang bei der Unterbringung in Wohnungen haben Familien mit Kindern, Alte Menschen und Traumatisierte oder Kranke - also besonders schutzbedürftige Menschen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Marwein

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