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Frage von Florian D. •

Frage an Thomas Mann von Florian D. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr MdEP Thomas Mann,

Der Friedensnobelpreisträger IPPNW schreibt:
"Die am 1. August 2001 in Kraft getretene rot-grüne Strahlenschutzverordnung erlaubt die unbegrenzte Freisetzung radioaktiver Abfälle in die Umwelt. Alte stillgelegte Atommeiler können abgerissen und der strahlende Bauschutt schlichtweg auf der nächsten Hausmülldeponie abgeladen werden. Dr. Sebastian Pflugbeil, Präsident der Gesellschaft für Strahlenschutz, rechnet mit zigtausend Strahlentoten aufgrund der neuen Verordnung."
Beleg:
www.ippnw.de/Atomenergie/strahlenschutz

Sie haben ein öffentliches Mandat. Was werden Sie persönlich gegen diesen vom Friedensnobelpreisträger IPPNW kritisierten und oben angeführten unhaltbaren Zustand unternehmen?

Mit freundlichen Grüßen

Florian Dengler

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dengler,

Ihre Frage vom 11.04.2008 hat uns leider erst vor wenigen Tagen erreicht. Daher bedaure ich außerordentlich, Ihnen nicht rechtzeitig geantwortet zu haben.

Sie haben Recht, dass das Thema Strahlenschutz einer ernsthaften Erörterung bedarf. Nach Schätzungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sollen bei der Stilllegung von allen Kernkraftwerken in Deutschland in den kommenden Jahren ca. 3,8 Mio. t Material anfallen. Davon sind etwa 80% radioaktiv unbelastet (z.B. Verwaltungsgebäude). Von den verbleibenden 760.000 t sind wiederum nur 10% hoch belastet. Bei ca. 200.000 t aus den Anlagen des Kernbrennstoffkreislaufs sind 100.000 t belastet, davon etwa 10% sehr hoch. Somit fallen rund 770.000 t hochradioaktive Materialien an, die endgelagert werden müssen. Hier sind zahlreiche Sicherheitskriterien zu beachten, um eine Gefährdung der Bevölkerung oder der Umwelt auszuschließen.

Die Frage, wann und unter welchen Bedingungen überwachungspflichtige radioaktive Stoffe wieder dem Wirtschaftskreislauf zugeführt werden können, wurde in den letzten Jahren in zahlreichen Expertengremien ausführlich diskutiert. Dabei hat sich international ein Grenzwert von 1 Millisievert (mSv) pro Person und Jahr durchgesetzt. Bei Strahlenexpositionen unterhalb dieses Wertes kann demnach eine Entlassung der betroffenen Stoffe aus der strahlenschutzrechtlichen Überwachung verantwortet werden. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass die natürliche radioaktive Strahlung (z.B. durch Radon) in Deutschland durchschnittlich 240 mSv pro Jahr und Person beträgt und somit den vorgeschriebenen Wert deutlich übersteigt. Als Kollektivdosis für die jährliche Belastung der Bevölkerung wird der Wert von 1 Personen-Sievert festgelegt.

Mit der neuen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 01.08.2001 und der neuen Röntgenverordnung (RöV) vom 18.06.2002 wurden die Grenzwerte für die Bevölkerung entsprechend den Vorgaben der Richtlinie 96/29/Euratom vom 13.05.1996 von 1,5 auf 1 mSv pro Jahr gesenkt.
Hier die Vorgaben im Einzelnen:

Art. 13 Abs. 2 RL 96/29/Euratom:
"Der Grenzwert der effektiven Dosis beträgt 1 mSv pro Jahr. Allerdings kann unter besonderen Umständen ein höherer Wert der effektiven Dosis pro Jahr zugelassen werden, sofern der Mittelwert über fünf aufeinanderfolgende Jahre 1 mSv pro Jahr nicht überschreitet."

§ 46 StrlSchV 2001 Abs. 1:
"Für Einzelpersonen der Bevölkerung beträgt der Grenzwert der effektiven Dosis durch Strahlenexpositionen aus Tätigkeiten nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ein Millisievert im Kalenderjahr."

Ich bin der Ansicht, dass die EU-Vorgaben für Strahlenschutz ausreichend sind und nur Stoffe, die den genannten Kriterien entsprechen, weiterverarbeitet werden können. Hochradioaktive Abfälle werden selbstverständlich nicht als Hausmüll behandelt, sondern endgelagert. Ein effizientes Verfahren zur sicheren Verpackung wurde vom Forschungszentrum Karlsruhe entwickelt. Dabei wird das strahlende Material in Glas eingeschweißt und in Edelstahlkokillen transport- und endlagerfähig gemacht.

Wir brauchen die Kernenergie als Übergangslösung, bis der Anteil regenerativer Energien am gesamten Energiemix zur Sicherung der Grundversorgung ausreicht. Bei dem ehrgeizigen Ziel des Atomausstiegs sind potentielle Gefahren nicht auszuschließen. Bisher gab es jedoch keine Hinweise auf eine ernsthafte Bedrohung bei der Entsorgung von radioaktiven Abfällen. Ich bin daher zuversichtlich, dass beim aktuellen Stand der Gesetzgebung die Risiken für Mensch und Umwelt so gering wie möglich gehalten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Mann