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Thomas Kutschaty
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Frage von Tobias B. •

Frage an Thomas Kutschaty von Tobias B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Justizminister,

in NRW tragen - aus der Gruppe der ehrenamtlichen Richter - nur die Handelsrichter in den Kammern für Handelssachen die Richterrobe in Sitzungen. Alle anderen ehrenamtlichen Richtergruppen in NRW - speziell an den Fachgerichten wie den Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten - sind nicht berechtigt und nicht verpflichtet, die Richterrobe zu tragen.

Die Schöffen, die ebenfalls ehrenamtliche Richter sind, sollen das Volk im Verfahren spiegeln. Die ehrenamtlichen Richter an den Fachgerichten jedoch sind aufgrund ihrer besonderen Fachkunde vorgeschlagen und gewählt worden; ebenso wie die Handelsrichter.

Warum sind die ehrenamtlichen Richtern an den Fachgerichten von der Robenpflicht "befreit"? Werden Handelsrichter stärker gewichtet als all´ die anderen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter? In Berlin beispielsweise tragen auch die ehrenamtlichen Richter am Verwaltungsgericht die Richterrobe.

Für eine Antwort, warum hier innerhalb der ehrenamtlichen Richter noch die Handelsrichter anders behandelt werden, wäre ich Ihnen dankbar.

Beste Grüße
Tobias Buller

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