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Thomas Jarzombek
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Frage von Ulrich T. •

Frage an Thomas Jarzombek von Ulrich T. bezüglich Senioren

1. Thema: Rente
Die Rente muss gerechter verteilt werden. Wenn jemand 35 Jahre hart gearbeitet hat und dann nur 440 Euro Rente + 200 Euro Sozialhilfe bekommt, kann er erstens nicht davon leben und fühlt sich zweitens vom Staat betrogen.
Was halten Sie vom Rentensystem in Österreich, wo jeder eine Mindestrente von ca. 1000 Euro erhält?
Was tun Sie für eine bessere Verteilung? Wie würden Sie Ihre Verbesserungsidee zur Rente kurz umreißen und wie würden Sie deren Umsetzung angehen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Fragen zur Rentenpolitik.

Es stimmt, dass die Rente in Österreich deutlich höher ist als bei uns. Die Erwerbsminderungsrente und die Witwenrente fallen ebenfalls deutlich höher aus, und die Ausgleichszahlung für Renten unterhalb der Armutsgrenze (sog. Mindestrente) verhindert ein Abrutschen in Altersarmut.

Die beiden Rentensysteme sind sehr unterschiedlich und weisen jeweils Vor- und Nachteile auf. In Österreich zahlen sowohl Selbständige als auch Geringverdiener in die Rentenkasse ein. Seit 2005 befinden sich alle Unternehmer, Freiberufler, Soloselbständige oder Honorarkräfte in der staatlichen Alterssicherung. Die Vergrößerung des Versichertenkreises generiert kurzfristig zusätzliche Einnahmen, kann langfristig aber auch zu weitaus höheren Ausgaben führen. Auch Geringverdiener zahlen in Österreich in die Rentenkasse ein, nur Einkommen bis 425,70 Euro monatlich sind beitragsfrei. Zudem hat Österreich die Beamtenpensionen an die Rente angeglichen, was die Pensionskassen entlastet. Außerdem ist die Rente in Österreich gedeckelt, bei knapp 5000 Euro brutto im Monat ist Schluss. Spitzenverdiener mit über 70.000 Euro Jahresgehalt müssen demnach Einbußen bei der Rente hinnehmen.

In Österreich belastet die Rente in größerem Maße den allgemeinen Steuertopf, ca. 14 Prozent des gesamten BIP wird für die Rente ausgegeben, in Deutschland sind es ca. zehn Prozent. Die Belastung für die österreichischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist dementsprechend ebenfalls größer: Der Beitragssatz liegt in Österreich bei 22,8 Prozent, in Deutschland bei 18,7 Prozent. Dabei ist der Arbeitgeberanteil in Österreich höher als der Arbeitnehmeranteil. Der Beitragssatz liegt für Arbeitgeber bei 12,55 Prozent und für Arbeitnehmer bei 10,25 Prozent.

Hinzu kommt, dass die demografische Bevölkerungsstruktur in Österreich etwas anders aussieht. So kommen auf einen Rentner in Österreich 3,4 Personen im Erwerbsalter, in Deutschland sind es nur 2,9. Aufgrund des demografischen Wandels werden die steuerlichen Aufwendungen für die Rente jedoch weiter steigen. Das derzeitige Rentenniveau wird daher für Österreich nur schwer aufrechterhalten werden können. Die Europäische Kommission hat der österreichischen Alterssicherung schon ein „Tragfähigkeitsrisiko“ attestiert. Österreichs Regierung hat die Probleme ebenfalls schon erkannt und eine Absenkung der Renten in den kommenden Jahren angekündigt. Es ist also fraglich, ob Österreichs Rentensystem bzw. sein hohes Rentenniveau nachhaltig finanzierbar ist.

Für das hohe Rentenniveau muss die österreichische Bevölkerung an anderer Stelle Abstriche machen. So gibt es in Österreich zum Beispiel keine Pflegeversicherung. Von der Pflegeversicherung profitieren in Deutschland allein ca. drei Millionen Menschen, während in Österreich die zum Teil hohen Kosten für die Pflege von den Familien selbst aufgebracht werden müssen. Außerdem muss man in Österreich mindestens 15 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, um Rentenansprüche geltend machen zu können. In Deutschland erhält man schon nach fünf Jahren Anspruch auf Rentenleistungen, die dementsprechend aber natürlich niedrig ausfallen und somit die Statistik etwas verzerren.

Wir haben in dieser Legislaturperiode Einiges für die Rente getan: Durch das 2014 im Bundestag verabschiedete Rentenpaket haben wir die Leistungen bei der Erwerbsminderung erhöht, die abschlagsfreie Rente ab 63 nach 45 Beitragsjahren eingeführt, den Grundstein für die Flexirente gelegt, die Anrechnung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder um ein Jahr verlängert (sog. Mütterrente) und die Angleichung der Ostrenten an das Rentenniveau in Westdeutschland bis 2024 beschlossen. Außerdem wurden die Renten besonders in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. So stiegen 2016 die Renten in Westdeutschland um 4,25 Prozent und die Renten in Ostdeutschland um 5,95 Prozent, das stärkste Plus seit über 20 Jahren.

Trotz dieser spürbaren Verbesserung für Millionen Rentner in Deutschland kann ich den Reiz des österreichischen Rentensystems grundsätzlich natürlich sehr gut nachvollziehen. Besonders die Einführung einer Art Mindestrente wäre ein erstrebenswertes Ziel, wobei ich auch finde, dass jemand, der 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, nachher auch mehr Rente bekommen soll als jemand, der deutlich weniger Jahre Rentenbeiträge geleistet hat. Ob eine Einbeziehung der Selbständigen in das Rentensystem, eine Angleichung der Beamtenpensionen oder eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in Deutschland der richtige Weg ist, muss in den kommenden Jahren debattiert und entschieden werden. Aus diesem Grund möchten wir eine Kommission einsetzen, die konkrete Vorschläge zu möglichen Reformen und nachhaltige Finanzierungskonzepte unterbreiten soll.

Mit den besten Grüßen
Thomas Jarzombek

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