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Thomas Jarzombek
CDU
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Frage von Janina M. •

Frage an Thomas Jarzombek von Janina M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Jarzombek,

auf diesem Wege moechte ich mich zunaechst fuer Ihre bisherigen Bemuehungen fuer die Stadt Duesseldorf im Rahmen Ihres Bundestagsmandates bedanken.

Ich bin seit circa 10 Jahren beim Jobcenter hier vor Ort beschaeftigt und ich betreue ca. 300 Kunden, davon 270 Migranten, alle ausschliesslich aus der Tuerkei, aus Nordafrika, aus dem arabischen Raum und aus den Balkanstaaten. Alle sind sehr lange arbeitslos, meist sehr viele Jahre und alle beherrschen kaum die deutsche Sprache, obwohl sie meist schon langjaehrig in Deutschland sind. Eine Integration ist bei diesen Kunden offensichtlich gescheitert. Woran liegt es, dass gerade immer wieder Menschen aus diesen Laendern sich so schwer integrieren lassen? Und auffaellig ist, dass gerade nun unter den Fluechtlingen wieder vor allem Personen aus den genannten Regionen sind. Was laesst Sie in der Hoffnung, dass die Neuankoemmlinge sich besser integrieren werden, als ihre Landsleute, die schon vor Ort sind?

Und warum verlaengert die Auslaenderbehoerde eigentlich immer den befristeten Aufenthalt meiner Kunden, obwohl sie langjaehrig arbeitslos sind, obwohl sie nicht das geforderte Niveau B1 im Bereich der dtsch. Sprache beherrschen und offen gegenueber mir zugeben, dass sie nicht Deutsch lernen wollen oder koennen? Es ist offensichtlich, dass diese Personen den Rest ihres Lebens von Sozialleistungen abhaengig sind.

Wir brauchen kulturelle Vielfalt und Menschen aus anderen Laendern sind prinzipiell eine Bereicherung f. Deutschl. Aber ist es nicht auch legitim, wenn die Auslaenderbehoerde nur Menschen einen weiteren Aufenthalt gewaehrt, wenn diese sich um das Lernen der dtsch. Sprache und ernsthaft um eine eigene Arbeit bemuehen? Wenn jemand trotz jahrelangen Aufenthalt in Deutschl. nicht angemessen Deutsch spricht und jahrelang sich nicht um Arbeit bemuehen will, ist dann die Integration nicht gescheitert? Was kann man dagegen tun?

Mit freundlichen Gruessen,
Janina Meier

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Sehr geehrte Frau Meier,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.

Ich stimme mit Ihnen darin überein, dass sich Integration an dem Grundsatz des Förderns und Forderns orientieren sollte.

Deshalb hat die Koalition am 25. Mai 2016 ein Integrationsgesetz beschlossen. Viele der von Ihnen angesprochenen Punkte werden Sie in diesem Vorschlag finden. Beispielsweise werden wir für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 100.000 zusätzliche Arbeitsgelegenheiten aus Bundesmitteln schaffen. Ziel ist eine niedrigschwellige Heranführung an den deutschen Arbeitsmarkt sowie das Angebot einer sinnvollen und gemeinnützigen Betätigung während des Asylverfahrens. Dieses Programm ist nicht geöffnet für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten sowie für vollziehbar ausreispflichtige Personen. Hier müssen sich die Länder bei den Rückführungen stärker engagieren.

Des Weiteren wird gesetzlich geregelt, dass die Leistungsberechtigten eine Mitwirkungspflicht bei Integrationsmaßnahmen haben und dass die Ablehnung oder der Abbruch von Integrationsmaßnahmen zu Kürzungen von Leistungen führt. Auch diejenigen, die bereits länger als 15 Monate in Deutschland sind und Leistungen entsprechend SGB XII (§ 2 AsylbLG) erhalten, werden einbezogen.

Es ist zu prüfen, ob und ggf. wie ein Orientierungsangebot rechtlich verankert werden kann, so dass Personen im Asylverfahren unabhängig von ihrer Bleibeperspektive Fördermaßnahmen erhalten können, sofern sie nicht aus einem sicheren Herkunftsstaat stammen. Dieses Angebot geht nicht mit einem Rechtsanspruch des Ausländers einher. Angebote dürfen ohnehin nicht dazu führen, dass die Aufenthaltsbeendigung verzögert bzw. neue Abschiebungshindernisse geschaffen werden.

Um für anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte einen zusätzlichen Integrationsanreiz zu schaffen, wird eine unbefristete Niederlassungserlaubnis nur erteilt, wenn der anerkannte Flüchtling seinerseits Integrationsleistungen erbracht hat. Die dafür erforderlichen Bedingungen werden soweit wie möglich denjenigen angeglichen, die für andere Ausländer gelten (Sprache, Ausbildung, Arbeit, keine Sicherheitsbedenken).

Dies sind nur einige Punkte, die das Integrationsgesetz beinhaltet. Ich bin aber davon überzeugt, dass wir damit eine bessere Integrationsperspektive der Menschen, die zu uns kommen, erreichen werden. Ich würde mich freuen, wenn Sie uns auf diesem Weg unterstützen.

Mit den besten Grüßen
Thomas Jarzombek

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