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Thomas Jarzombek
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Frage von Helmut J. •

Frage an Thomas Jarzombek von Helmut J. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Jarzombek,

seit einiger Zeit werden an vielen Autobahnauffahrten neue Gewerbegebiete errichtet mit Schnellrestaurants, Spielhallen, Erotikshops und ähnlichen Angeboten. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, solange das Maß gewahrt bleibt. In den letzten Jahren jedoch geht diese Entwicklung geradezu inflationär vonstatten. Durch diese Entwicklung wird sehr viel Landschaft zerstört und eine große Fläche versiegelt! Es gibt Autobahnabschnitte, an denen diese Gebiete an wirklich jeder Anschlussstelle entstanden sind. Da diese Areale somit um eine begrenzte Kundschaft konkurrieren, stellt sich die Frage, ob ein derart unkontrolliertes Wachstum sinnvoll oder wünschenswert sein kann. Es ist außerdem sehr fraglich, ob Arbeitsplätze wirklich ein Argument sein können, da diese Arbeitsplätze oft nicht neu entstehen, sondern ob sie nicht vielmehr von andernorts (von nicht autobahnnahen Gegenden) dorthin verlagert werden. Die Versiegelung und Zerstörung von Landschaft geschieht demnach großenteils unnötig!

Ich bitte Sie um eine Einschätzung, ob Ihnen bzw. der Bundesregierung dieses Problem bewusst ist, wie dieser Umstand bewertet wird und ob hinsichtlich dieser Entwicklung Handlungsbedarf gesehen wird geboten wird.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Jahns

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Jahns,

ich danke Ihnen für Ihre Frage zum Flächenverbrauch durch Gewerbegebiete an Autobahnauffahrten.

Ich sehe die Entwicklung mit großer Besorgnis und bin äußerst unzufrieden damit. Allerdings hat der Bund für diesen Bereich keine Zuständigkeit, so dass hier für uns keine Möglichkeit der direkten Einflussnahme besteht.

Gewerbegebiete werden von den Gemeinden durch entsprechende Festsetzungen in Bebauungsplänen ausgewiesen. Über Aufstelllung und Inhalt von Bebauungsplänen entscheiden die Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit grundsätzlich eigenverantwortlich, wobei sie die gesetzlichen Vorgaben zum Umwelt- und Naturschutz zu beachten haben. Gegebenenfalls sind Bauleitpläne (Bebauungspläne und Flächennutzungspläne) an die Ziele der Raumordnung anzupassen (§ 1 Absatz 4 Baugesetzbuch).

Es obliegt damit den Behörden vor Ort, die richtigen Entscheidungen für eine ausgewogene und nachhaltige wirtschaftliche und ökologische Entwicklung in der Region zu treffen.

Ich hoffe, diese Antwort empfinden Sie nicht als unbefriedigend. Aber trotz allem bin ich der Meinung, dass es gut ist, wenn Entscheidungen vor Ort getroffen werden. Ich möchte kein System, bei dem alles in Berlin entschieden wird. Dennoch wird es sicher in den nächsten Jahren eine neue Föderalismusreform geben, wo man diese Frage mit einbringen sollte, wenn die Kommunen weiter so entscheiden wie bisher.

Mit besten Grüßen
Thomas Jarzombek

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