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Thomas Fischer
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Frage von Katrin L. •

Frage an Thomas Fischer von Katrin L. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Fischer,

ich bin sehr oft in einem großen Waldstück hier in Friedrichshagen mit meinem Hund unterwegs, es ist ein Beagle, die von Natur aus sehr freundliche Tiere sind. Ab und zu laß ich ihn von der Leine, neulich wurde ich von Mitarbeitern des Ordnungsamtes angesprochen wegen der Leinenpflicht und ich sollte 25,00 EUR zahlen. Ich hab das nicht eingesehen, weil ich sehr früh unterwegs war und weder Schulkinder noch Jogger unterwegs waren. Sie haben mich dann mit einer Verwarnung "laufen lassen". Finden Sie dieses Verhalten richtig und würden Sie sich für die Einrichtung von Hundeauslaufgebieten hier in Köpenick einsetzen?

Mit freundlichen Grüßen
K. Lehmann-Bruhns

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Lehmann-Bruhns,

Sie sprechen von einem größeren Waldstück in Friedrichshagen (in diesem Ortsteil wohne ich auch), ich gehe daher davon aus, daß es sich nicht um eine "Geschützte Grünanlage" handelt, die durch die typischen dreieckigen Schilder mit grünem Rand an den Ein- bzw. Ausgängen gekennzeichnet sind.

Dort sind die Ordnungsämter berechtigt, bei Ordnungswidrigkeiten eine Geldbuße zu verhängen, nicht aber in einem Wald, dort haben Mitarbeiter des Ordnungsamtes keinerlei Befugnisse, Punkt! Eine tatsächlich verhängte Geldbuße wäre schlichtweg rechtswidrig gewesen, ich vermute daher, daß dies der eigentliche Grund war, warum man Sie hat "laufen lassen".

Allerdings sind Sie nach dem Berliner Hundegesetz und dem LandesWaldGesetz (auch das gibt es!) verpflichtet, Ihren Hund auf den öffentlichen Straßen und Wegen, insbesondere auf Kinderspielplätzen angeleint zu führen. Aber nochmals zurück zu Ihrem Erlebnis im Wald, dort sind nur Förster und die Polizei berechtigt, Ihnen Weisungen zu erteilen, ich habe in letzter Zeit auch schon davon gehört, daß sich die Ordnungsämter dort Befugnisse anmaßen, die ihnen nicht zustehen.

Eine Übersicht der Berliner Hundeauslaufgebiete finden Sie im Internet beispielsweise unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/forsten/hundeauslauf/ . Dabei fällt allerdings auf, daß es außer in Buch im ehemaligen Ostteil Berlins keine Auslaufgebiete für Hunde gibt. Nach dem Tierschutzgesetz sind Sie ja im Interesse Ihres Hundes verpflichtet, diesen artgerecht zu halten, ein Jagdhund, als welcher der Beagle ja gilt, braucht ja geradezu die unangeleinte Bewegung, das Wetzen durch den Forst!

Insofern haben Sie meine volle Unterstützung für die Einrichtung bzw. Ausweisung von Hundeauslaufgebieten in Treptow-Köpenick, dem größten, schönsten und grünsten Berliner Bezirk. Ich werde dieses Anliegen gfls. im Abgeordnetenhaus oder im Zusammenwirken mit den GRÜNEN KollegInnen in der neuen Bezirksverordnetenversammlung zu dem meinigen Anliegen machen, schenken Sie mir Ihr Vertrauen bei der Wahl am Sonntag, dem 17. September!

Mit grünen Grüßen
Thomas Fischer