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Thomas Bareiß
CDU
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Frage von Rolf A. •

Frage an Thomas Bareiß von Rolf A. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Bareiß,
ich erlaube mir 2 Fragen:
1. Die CDU insbesondere Frau Merkel kündigt für das Ende der nächsten Legislaturperiode Steuerermäßigungen an. Die Gegenfinanzierung wird mit der Zunahme von Arbeitsplätzen bis dahin begründet. Diese Tendenz ist sicherlich für jeden Wähler sehr wünschenswert. Das Problem besteht nur darin, dass die künftige Bundesregierung keine Arbeitsplätze schaffen kann. Dafür ist die Wirtschaft - und dies auch noch im Rahmen einer bis dahin wohl immer noch bestehenden Wirtschaftskrise - zuständig. Somit besteht der Verdacht und auch meine Angst, dass Ihre Parteichefin bzw. Ihre Partei mit Wahlspeck die Wählermäuse anlocken will, in der Hoffnung dass wir der Verlockung heute erliegen und das Versprechen in 4 Jahren vergessen haben. Sie operieren möglicherweise also mit Einnahmen, von denen Sie nicht wissen können, ob sie einmal existieren werden. Halten Sie dennoch die Ankündigung für seriös?
2. Die Frage ist eher ein Vorschlag und bezieht sich auf die Einkommen der Pensionäre und Rentner, die aus den öffentlichen Haushalten ganz oder teilweise finanziert werden: Vorab ich zähle mich zu der mittleren Einkommensschicht diese Personenkreises und schlage trotzdem vor:
1. Alle Renten/Pensionen sollen unterhalb 1500 € monatlich künftig gar nicht gekürzt werden
2. Oberhalb 1500 € werden diese Einkommen zunächst wenig aber mit steigendem Brutto linear höher gekürzt, so dass bei einem Betrag von 3500 € ein Prozentsatz von 10% Kürzung herauskommt. Die Kürzungsrate wird bis zum Betrag von 4500 € Monatseinkommen mit gleicher Steigung extrapoliert.
3. Ab 4500 € monatliches Einkommen wird grundsätzlich gedeckelt.
Die Verwirklichung dieses Vorschlags würde die Besserverdienenden treffen, ohne dass sie wirtschaftliche Not leiden würden. Was meinen Sie bzw. Ihre Partei dazu?

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Armbruster

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Sehr geehrter Herr Armbruster,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Zu Frage 1:

Ich halte es für wichtig, dass wir in der Wirtschaftspolitik perspektivisch und gestalterisch denken und möchte nochmals betonen, dass wir die Mittelschicht entlasten müssen, indem wir die sogenannte „kalte Progression“ beseitigen. Natürlich kann der Staat keine Arbeitsplätze schaffen - sehr wohl aber die Rahmenbedingungen setzen, dass die Unternehmen ihrer Verantwortung gerecht werden können.

Zu Frage 2:

Ihr Vorschlag ist verfassungswidrig und verstößt gegen Art. 33 V. Dieser schützt die Pensionen. Die Pensionen richten sich relativ zu den aktiven Bezügen und zur Laufbahn. Renten und Pensionen können so pauschal nicht in einen Topf geworfen werden, da die Beamtenpensionen auf einem anderen System als die Renten beruhen. Zudem hat der Bund mit der Einrichtung einer Versorgungsrücklage und eines Versorgungsfonds Vorsorgemaßnahmen für die Alterssicherung der Pensionäre ergriffen.

Ebenso wurden die Rentenreformmaßnahmen wirkungsgleich auf das beamtenrechtliche Alterssicherungssystem übertragen. Deshalb wird unter anderem auch das Ruhestandsalter schrittweise auf 67 erhöht - genau wie bei den Rentnern.

Ebenso wie die sozialen Sicherungssysteme wird auch die Beamtenversorgung auf eine langfristig sichere Grundlage gestellt werden. Dafür ist eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Politik notwendig. Auch die Beamtinnen und Beamten müssen sich auf einen gesicherten Lebensunterhalt im Alter verlassen können. Deshalb sind Kosten dämpfende Reformmaßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung seit Anfang der 90er Jahre stets wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen worden.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Bareiß MdB

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Sehr geehrter Herr Armbruster,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Zu Frage 1:

Ich halte es für wichtig, dass wir in der Wirtschaftspolitik perspektivisch und gestalterisch denken und möchte nochmals betonen, dass wir die Mittelschicht entlasten müssen, indem wir die sogenannte „kalte Progression“ beseitigen. Natürlich kann der Staat keine Arbeitsplätze schaffen - sehr wohl aber die Rahmenbedingungen setzen, dass die Unternehmen ihrer Verantwortung gerecht werden können.

Zu Frage 2:

Ihr Vorschlag ist verfassungswidrig und verstößt gegen Art. 33 V. Dieser schützt die Pensionen. Die Pensionen richten sich relativ zu den aktiven Bezügen und zur Laufbahn. Renten und Pensionen können so pauschal nicht in einen Topf geworfen werden, da die Beamtenpensionen auf einem anderen System als die Renten beruhen. Zudem hat der Bund mit der Einrichtung einer Versorgungsrücklage und eines Versorgungsfonds Vorsorgemaßnahmen für die Alterssicherung der Pensionäre ergriffen.

Ebenso wurden die Rentenreformmaßnahmen wirkungsgleich auf das beamtenrechtliche Alterssicherungssystem übertragen. Deshalb wird unter anderem auch das Ruhestandsalter schrittweise auf 67 erhöht - genau wie bei den Rentnern.

Ebenso wie die sozialen Sicherungssysteme wird auch die Beamtenversorgung auf eine langfristig sichere Grundlage gestellt werden. Dafür ist eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Politik notwendig. Auch die Beamtinnen und Beamten müssen sich auf einen gesicherten Lebensunterhalt im Alter verlassen können. Deshalb sind Kosten dämpfende Reformmaßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung seit Anfang der 90er Jahre stets wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen worden.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Bareiß MdB

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