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Thomas Bareiß
CDU
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Frage von Jun Kim D. •

Frage an Thomas Bareiß von Jun Kim D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bareiß
In der Antwort an Herrn Gerstenecker vom 15.5. diesen Jahres schreiben Sie (u.a.):

"4. Wir haben klargestellt, dass Sperrmaßnahmen auf kinderpornographische Internet-Seiten beschränkt bleiben."

Wie kann es dann sein, dass Ihr Partei- und Fraktionskollege aus Baden-Württemberg, Herr Thomas Strobl, bereits jetzt, da die Tinte unter diesem unsäglichen Papier noch nicht getrocknet ist, bereits auf eine Erweiterung der Zensur- Verzeihung Sperrmaßnahmen auch auf so genannte "Killerspiele" in Erwägung zieht? (Ich zitiere seine Aussage aus der "WELT" bzw. dem KStA :„Wir prüfen das ernsthaft“, sagte Strobl dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Wir gehen nach Winnenden nicht zur Tagesordnung über“)
* Wie stehen Sie zu solchen Erweiterungen?
* Gibt es eine Parteieinheitliche Meinung dazu?

Ich denke, wir sind uns in dem Punkte einig, dass sowohl Kindesmissbrauch (und Veröffentlichung entsprechender Dokumente via Internet) als auch Amokläufe abscheuliche Verbechen sind, denen es Einhalt zu gebieten gilt. Können Sie belegen, dass es einen (erwiesenen) Zusammenhang zwischen Konsum von Ego-Shootern und Amokläufen gibt, und, soweit Sie dies bejahen können: Aus welchen Quellen stammen diese?

Mit freundlichen Grüßen
Jun Kim Doering

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Doering,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 21. Juni 2009, in dem Sie Fragen zur Erweiterung einer Internetsperre auf „Killerspiele“ stellen.
Die Äußerungen von Herrn Thomas Strobl MdB kann ich nicht kommentieren.
Bei diesbezüglichen Fragen schlage ich vor, sich direkt an Herrn Strobl
zu wenden.
Wie bereits in der Antwort an Herrn Gerstenecker festgestellt, hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion klargestellt, dass Sperrmaßnahmen auf kinderpornographische Internet-Seiten beschränkt bleiben.
Es ist mein Anliegen, den Jugendmedienschutz für noch nicht gefestigte, vielleicht sogar labile Jugendliche vor gewaltverherrlichenden Medien, die starken Einfluss auf Verhalten und Entwicklung des Jugendlichen haben können, zu verbessern.
Weil es nicht auszuschließen ist, dass Spiele einen Einfluss auf das Verhalten der Jugendlichen haben könnten, muss genauer hingeschaut werden. Da diese Möglichkeit besteht, sehen wir unsere Aufgabe darin, die Kinder und Jugendlichen weitestgehend zu schützen, ohne dadurch in die Grundrechte anderer eingreifen zu müssen. Dies ist ein schmaler Grat, den wir aber zu begehen wissen.
Wir werden nicht überhastet handeln, sondern sorgfältig prüfen, wie die Politik noch mehr dazu beitragen kann, Katastrophen wie die von Winnenden in Zukunft zu verhindern. Wir wissen: Absolute Sicherheit kann es nie geben. Auch die Möglichkeiten des Gesetzgebers sind hier begrenzt. Dennoch müssen wir sorgfältig die Ursachen analysieren und dabei auch die entsprechenden Computerspiele miteinbeziehen.
Gewaltverherrlichende Spiele und andere Medien sind in Deutschland gemäß § 131 StGB bereits verboten. Allerdings wird ein geringer Prozentsatz der Video- und Computerspiele als gewaltverherrlichend eingestuft. Befindet ein Richter ein Spiel für gewaltverherrlichend, kann es mit sofortiger Wirkung vom Markt genommen werden.
Es ist keineswegs beabsichtigt, mit der Diskussion populistische Zwecke zu verfolgen. Es ist auch ein Trugschluss zu glauben, dass eine Selbstkontrolle oder die Abgabe nur an Erwachsene bzw. die Freigabe ab einem bestimmten Alter eine Weitergabe an Kinder und Jugendliche verhindern kann. Die Verfolgung der Interessen derer, die selbst noch nicht wissen, was schützenswert ist, soll dabei im Vordergrund stehen. Es soll, nach den sich immer schneller verändernden Gegebenheiten und technischen Möglichkeiten, häufiger geprüft werden, wie man Umgehungen des Jugendschutzes unterbinden kann.
Das Ziel ist, aufzuklären. Schulen, Jugendliche, Kinder, aber vor allem die Eltern müssen über die Gefahren, aber auch über ihre Aufgaben informiert werden. Die Medienkompetenz der Jugendlichen muss gestärkt werden, um einen verantwortungsvollen Umgang mit Computerspielen zu erreichen. Dafür ist unter anderem eine Überarbeitung der Bildungskonzepte der Länder notwendig.
In dieser Legislaturperiode wird kein Gesetzgebungsverfahren mehr in Gang gesetzt werden können. Die Diskussion ist damit aber noch lange nicht abgeschlossen. Deswegen gilt es, sich sachlich mit der Thematik auseinanderzusetzen, um eine für alle nachvollziehbare Lösung, die der Komplexität der Problematik gerecht wird, zu finden.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Bareiß MdB

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