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Thomas Bareiß
CDU
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Frage von Peter G. •

Frage an Thomas Bareiß von Peter G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bareiß,

mich würde Ihre Haltung zu der geplanten Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 (Internetsperren gegen Kinderpornographie) interessieren.Ich finde es sehr wichtig und nötig, etwas gegen die Verbreitung von Kinderpornographie zu unternehmen, allerdings bezweilfe ich stark dass dieser geplante Gesetzesentwurf der richtige Schritt zum Erreichen dieses Ziels ist. Die gesetzlichen Möglichkeiten erlauben es Internetseiten, auf denen sich kinderpornographisches Material befindet, vom jeweiligen Seiten-Hoster löschen zu lassen und weitere strafrechtliche Mittel gegen den Seitenbetreiber einzusetzen. Wieso sollte man also diese Seiten im Netz lassen und nur den Zugriff darauf durch sog. "DNS-Sperren" verhindern, anstatt diese Seiten wie oben beschrieben ganz aus dem Verkehr zu ziehen? Dazu kommt noch, das die geheime "Sperrliste", die die Adressen der zu sperrenden Seiten enthalten wird, einzig und allein vom Bundeskriminalamt kontrolliert wird. Laut Entwurf gibt es keine andere Instanz die prüfen kann, ob mit dieser Liste nicht auch andere Seiten, die nicht Kinderpornographie enthalten, gesperrt werden. Das lässt viel Raum für Missbrauch offen.
Es gibt noch einige weitere Argumente die gegen dieses Vorhaben sprechen, welche Ich hier nicht alle auflisten möchte, da Sie an anderer Stelle oft genug ausgeführt wurden.
Was mich besonders stört ist, das (nach allem was ich bis jetzt mitbekommen habe) die CDU überhaupt nicht auf diese Argumente eingeht, sondern eisern an ihren größtenteils widerlegten Thesen festhält.

Mit freundlichen Grüßen,
Peter Gerstenecker

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gerstenecker,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt.

Kinderpornografie ist eines der abscheulichsten aller vorstellbaren Verbrechen. Leider steigt die Zahl der Nutzer stetig an. Gerade das Internet ist eine beliebte Plattform zur Weitergabe kinderpornografischer Bilder und Filme. Für uns ist klar: Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein!

Die Blockierung von Homepages mit kinderpornografischen Darstellungen (Access Blocking) ist ein wichtiger Schritt hierfür. Norwegen, Dänemark, Schweden, Niederlande, Neuseeland, Schweiz, Südkorea, Kanada, Taiwan und Großbritannien haben diesen Weg bereits erfolgreich beschritten. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass nach langem Zögern nun auch unser Koalitionspartner die Notwendigkeit dieser technischen Maßnahme erkannt hat.

Wir wissen auch, dass dies alleine nicht ausreicht, um die Kinderpornografie wirkungsvoll zu bekämpfen. Wir dürfen aber im Kampf gegen den Missbrauch von Kindern nicht leichtfertig auf mögliche Bekämpfungsinstrumente verzichten. Durch die Sperrung der kinderpornographischen Seiten im Internet wird der Kampf gegen dieses Verbrechen um präventive Maßnahmen ergänzt. Zufällige Besuche auf diesen Seiten werden durch eine Stopp-Seite verhindert.

Die CDU/CSU- Bundestagsfraktion hat sich bei den Verhandlungen mit der SPD über das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen mit zentralen Forderungen durchgesetzt:

1. Nutzer, die z.B. durch Links in spam-mails auf diese Stopp-Seite gelangen, müssen nicht mit Strafverfolgung rechnen. Die Daten, die an der Stopp-Seite anfallen, dürfen für die Strafverfolgung nicht genutzt werden. Damit ist ein anderslautender Entwurf des SPD-geführten Justizministeriums vom Tisch.

2. Der Vorschlag von Bundesministerin von der Leyen, ein Expertengremium einzurichten, wurde realisiert: Der Datenschutzbeauftragte benennt fünf Mitglieder, die berechtigt sind, jederzeit die Sperrliste beim Bundeskriminalamt einzusehen und zu überprüfen.

3. Löschen geht vor Sperren: Wir bekämpfen das Übel an der Wurzel und werden nur dann sperren, wenn wir gegen die Inhalte nicht oder nicht zeitnah vorgehen können.

4. Wir haben klargestellt, dass Sperrmaßnahmen auf kinderpornographische Internet-Seiten beschränkt bleiben.

5. Nach zwei Jahren wird eine Evaluierung durch die Bundesregierung stattfinden. Ein Jahr später wird das Gesetz auf Grund der gewonnenen Erfahrungen optimiert werden. Das ist moderne Gesetzgebung, wenn man mit einer zukunftsfähigen Regelung Neuland betritt.

Insgesamt ist durch die massiven Nachbesserungen durch die Union ein ausgewogenes Gesetz entstanden, das energisches Vorgehen gegen die Kinderpornographie mit einem ausgeprägten Grundrechtsschutz verbindet.

Sehr geehrter Herr Gerstenecker, gerade die von Ihnen angesprochenen und kritisierten Aspekte sind von der CDU/CSU- Bundestagsfraktion berücksichtigt und umgesetzt worden. Meine Fraktion wird sich weiterhin für die effiziente Bekämpfung der Kinderpornographie mit allen uns zur Verfügung und im Einklang mit dem Grundgesetz stehenden Mitteln einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Bareiß MdB

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