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Theresa Schopper
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Frage von Katharina S. •

Frage an Theresa Schopper von Katharina S. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Schopper,

in dem Magazin "Der Steuerzahler" vom Juli/August 2013 haben sie bezüglich der Abschaffung des Solidaritätszuschlags folgende Aussage getroffen "[...] Hinzu kommt, dass von der Abschaffung des Solidaritätszuschlags hohe Einkommen überproportional profitieren würden."

Meine Frage ist nun, warum Bürger mit höhrem Einkommen "überproportional profitieren", wenn doch der Solidaritätszuschlag prozentual von der Lohnsteuer abgezogen wird. Jemand der 2,000€ Lohnsteuer zahlt gegenüber jemand der 40.000€ zahlt, hat die gleiche anteilige Belastung in Höhe von 5,5%. Bitte klären Sie mich doch auf, was Sie mit Ihrer Aussage meinen. Vor allem interessiert mich eine mathematische Berechnung hierfür, damit ich dis auch nachvollziehen kann.

Vielen Dank,
Katharina Schmidler

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Schmidler,

danke für Ihr Interesse an meiner Arbeit und den Positionen der Grünen zur Steuerpolitik.
Meine Aussage bezieht sich erstens nicht auf den Hebesatz des Solidaritätszuschlags, der ist für alle gleich, sondern auf den absoluten Wert des Zuschlags: 5,5% von 2.000 Euro sind 110 Euro, 5,5% von 40.000 Euro sind 2.200 Euro. Zweitens bezieht sich das Überproportionale auf die progressive Einkommensteuer, auf die der Solidaritätszuschlag aufbaut. Wer 40.000 Euro Einkommensteuer zahlt, hat als Verheirateter  einen Durchschnittssteuersatz von 30% und ein zu versteuerndes Einkommen von ca. 132.000 Euro; wer 2.000 Euro Einkommensteuer zahlt, einen Durchschnittssteuersatz von 8% und ein zu versteuerndes Einkommen von ca. 26.500 Euro.

Meine Parteikollegen auf Bundesebene und ich kämpfen für eine transparente Finanz-und Haushaltspolitik, die die Gesamtbelastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen in den Blick nimmt. Daher geht es uns um Gerechtigkeit und Leistungsfähigkeit sowie der Erhaltung betrieblicher Investitionsfähigkeit. Wir wollen mit dem Auslaufen des Solidaritätszuschlages im Rahmen der Föderalismuskommission III eine neue gesetzliche Grundlage für die Erhebung eines Zuschlages auf die Einkommensteuer erarbeiten. Ziel soll es sein, einen Altschuldentilgungsfonds aufzubauen, der Länder und Kommunen entlastet, damit diese ihre strukturellen Defizite abbauen und die Schuldenbremse einhalten können. Mehr zu diesem Thema in unserem Wahlprogramm (als PDF-Datei auch online verfügbar unter http://www.gruene.de/partei/gruenes-wahlprogramm-2013.html ).

Daher sprechen wir uns deutlich gegen die Pläne der FDP aus, den Solidaritätszuschlag abzuschaffen. Dies würde bis zu 14 Milliarden neue Schulden zur Folge haben (so viel würden die Verluste aus der Abschaffung des Solidaritätszuschlages ausmachen) und wichtige Investitionen in Zukunftsbereiche wie Energie, Bildung und Infrastruktur verhindern. Die Investitionskraft der öffentlichen Haushalte muss durch eine gerechtere Steuerpolitik gestärkt werden, die kleine und mittlere Einkommen entlastet.

Mit freundlichen Grüßen,
Theresa Schopper