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Tarek Al-Wazir
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Wolfgang P. •

Frage an Tarek Al-Wazir von Wolfgang P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sie haben dem Staatsvertrag zur Finanzierung des ÖR TV zugestimmt. Danach muss jeder der eine oder mehrere Wohnungen in Deutschland hat für jedes Objekt eine sogenannte Haushaltsabgabe bezahlen. Zahlen muss auch wer weder Radio noch TV hat.

Da ich jedes Jahr über Monate im Ausland bin wo ich gar keine Möglichkeit habe das ÖR TV oder Radio zu empfangen muss ich zahlen?

Stimmen Sie mir zu dass das eine Abzocke ist? Wenn nicht, dann warum nicht?

Warum müssen Deutsche die z.B. in Spanien leben, das deutsche TV empfangen können nicht zahlen? Ich sehe mich benachteiligt. Ist das in Ordnung? Wenn ja, warum?

In diesem Zusammenhang weisse ich darauf hin, dass mich das Finanzamt in den Fällen als beschränkt steuerpflichtigen behandelt.

Wie können Sie diese unterschiedliche Behandlung rechtfertigen und erklären?

Da es sich beim ÖR TV im weitesten sinne um ein Pay-TV handelt, warum wird die Gebühr dann nicht mittels Prepaid eingezogen?

Warum müssen Rentner/innen in hess. Museen den vollen Eintrittspreis bezahlen währen wohlhabende Studenten/Studentinnen eine Ermässigung erhalten? Sind Ihnen die Einkommensverhältnisse der meisten Rentner/innen nicht bekannt?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Press,

vielen Dank für Ihre Fragen!

Wir halten die Reform des Rundfunkbeitrags für grundsätzlich richtig. Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) muss nun nicht mehr in Wohnungen nach Geräten fahnden, stattdessen gibt es einen einfachen Beitrag, egal wie viele Geräte wer wo hat. Die geräteabhängige Abgabe ist spätestens seit dem Aufkommen neuer Empfangsgeräte wie Laptops, Tablets und Smartphones veraltet. Auch bereits nach dem vorher geltenden Gebührensystem war es unerheblich, wer wie oft welchen Übertragungskanal nutzt.

Wir wollen, dass sich Menschen durch die Medien gut informieren können, um sich selbst eine Meinung zu bilden, denn dies ist eine wesentlich Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie. Dazu wollen wir Unabhängigkeit, Vielfalt, Qualität und Zugang garantieren. Dazu brauchen wir neben Tageszeitungen und dem privaten Rundfunk auch öffentlich-rechtliche Medien. Für Abzocke halten wir die Rundfunkgebühr daher nicht, sondern für einen fairen Beitrag für eine wesentliche Aufgabe.

Dass deutsche Staatsbürger, die beispielsweise in Spanien leben und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland besitzen, keinen Beitrag zahlen müssen, ist einfach zu erklären. Zum einen kann ein Beitrag pro Haushalt natürlich nur in Deutschland erhoben werden, weil der Gesetzgeber dieses nur hier bestimmen und veranlassen kann. Zum anderen ist es aufgrund technischer Gründe nicht machbar, ihnen deswegen zu untersagen, im Ausland deutsche Programmangebote wahrzunehmen. Dies könnte man nur verhindern, indem man dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk untersagen würde, seine Programme per Satellit auszustrahlen, was wiederum bedeuten würde, dass auf diesem Übertragungsweg auch in Deutschland diese Programme nicht mehr empfangbar wären. Das wäre aus unserer Sicht nicht verhältnismäßig. Des Weiteren gleicht sich diese kleine Ungleichbehandlung insoweit aus, dass ja auch Sie, oder die in Deutschland lebende Person beispielsweise spanischer, italienischer oder österreichischer Herkunft die Möglichkeit hat, Programme aus seinen Heimatländern in Deutschland zu sehen, ohne dafür einen Beitrag zu leisten.

Zu Ihrer Frage bezüglich der Eintrittspreise für Seniorinnen und Senioren in hessischen Museen: Wir wollen niemanden von kulturellen Angeboten ausschließen und begrüßen daher Ermäßigungen für finanziell schlechter gestellte Menschen. Ein gutes Beispiel dafür ist der Frankfurt-Pass, mit dem Menschen mit geringem Einkommen in Frankfurt unter anderem in Museen vergünstigte Eintrittskarten erhalten.

Mittelfristig müssen wir aber dafür sorgen, dass die Fälle an Altersarmut seltener werden, damit Menschen im Alter auf solche Hilfen gar nicht erst angewiesen sind. Dafür müssen wir insbesondere für eine faire Entlohnung während der Berufstätigkeit sorgen, so dass auch Rentenansprüche erworben werden können.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Antworten geholfen zu haben und stehe gern für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Tarek Al-Wazir

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