Tankred Schipanski (CDU)
Tankred Schipanski
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Frage von Jochen B. •

Frage an Tankred Schipanski von Jochen B. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Schipanski,
am 13.04. habe ich an Ihr Büro eine Anfrage geschickt. Am 07.05. habe ich nachgefragt. Am 18.06. habe ich hier nachgehakt und die Anfrage erneut an Ihr Büro geschickt. Reaktion bis heute: Null.
Nun frage ich Sie hier. Als Mitglied des #btada ist Ihnen sicher bekannt, dass ca. 5% der Bevölkerung im ländlichen Raum nicht nur heute, sondern auch in Zukunft keinen Breitbandzugang über DSL oder FTTx bekommen. Sie werden mit einer Funklösung (z.B. LTE) abgespeist. Ist ihnen bekannt, dass diese Tarife eine Volumendrosselung bei 10, 15 oder 30 GB beinhalten? (30GB entsprechen 2014 gerade mal dem durchschnittlichen Volumenbedarf pro Anschluss). Danach wird die "Breitbandgeschwindigkeit" auf unsägliche 384 kbps gedrosselt. Und das, obwohl diese Tarife deutlich teurer sind als DSL-Tarife mit einer Daten-Flatrate. Damit sind diese 5% der Bevölkerung (heute sind es vielleicht 10) diskriminiert. Die BNetzA beruft sich auf die Freiheit der Vertragsgestaltung und den Wettbewerb. Der findet aber nicht statt, da ja diesen 5% der Bevölkerung, auch nach dem Willen der Regierung (siehe Rede von Frau Bär vor ihrem Ausschuss), keine Alternativen angeboten werden. Sowohl BNetzA als auch Verbraucherzentralen bemängeln das Vorliegen gesetzlicher Regelungen zur Abstellung dieses Zustandes.
Was wollen Sie unternehmen, um auch diesen Menschen schnellstmöglich aus der Diskriminierung zu helfen und dafür zu sorgen, dass sich dieser Zustand nicht bis in alle Ewigkeit manifestiert?
Gern diskutiere ich darüber auch mit einem Ihrer Experten, aber die Nichtbeantwortung macht dies leider unmöglich.

Tankred Schipanski (CDU)
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bonitz,

Ihre E-Mail vom 13.04. hat mein Büro leider nicht erreicht. Für Ihre Anfrage vom 20.06.2014 bedanke ich mich und möchte Ihnen gerne darauf antworten.

Der schnelle Zugang zum Internet ist eine zentrale Voraussetzung dafür, an den Chancen der digitalen Gesellschaft teilzuhaben. Der Breitbandausbau ist daher ein wichtiges Vorhaben der großen Koalition und als solches im Koalitionsvertrag verankert. Unser Ziel ist der flächendeckende Breitbandausbau mit 50 Megabit pro Sekunde bis zum Jahr 2018. Dies ist ein wichtiger Schritt dahin, die digitale Spaltung zwischen urbanen Ballungszentren und ländlichen Räumen zu überwinden.

Laut einer im Jahr 2013 für das Bundeswirtschaftsministerium erstellten Kostenstudie entstehen unter Annahme eines Technologiemixes für die Versorgung aller deutschen Haushalte mit 50 Mbit/s rund 20 Milliarden Euro an Investitionskosten. Davon entfallen alleine für die Versorgung der letzten 5 % der Haushalte mit 50 Mbit/s 8 Milliarden Euro. Eine Versorgung von 95 % der Haushalte würde einen Investitionsbedarf von noch 12 Milliarden Euro mit sich bringen. Ein flächendeckender Glasfaserausbau bis ins Haus (FttH) würde hohe zweistellige Milliardenbeträge (zwischen 85 und 93 Milliarden Euro) erfordern. Daher ist eine optimale Kombination von guten Festnetz- und Mobilfunkanbindungen mit flächendeckend hohen Geschwindigkeiten anzustreben. Um die Breitbandziele zu erreichen brauchen wir einen breiten Technologiemix (DSL, Glasfaser, Kabelnetze, Satellit und Funknetze/LTE).
Bedacht werden muss, dass die Infrastruktur für das schnelle Internet keine staatliche Infrastruktur ist. Gleichwohl unterstützt der Bund ihren Ausbau, beispielsweise durch bestimmte Rahmenbedingungen, durch die Frequenzvergabe oder teilweise auch durch Förderung in einigen Regionen. Bund, Länder und die EU müssen die von ihnen zu beeinflussenden Rahmenbedingungen so setzen, dass private Investitionen möglichst schnell, nachhaltig und umfassend erfolgen. Politik und Telekommunikationsunternehmen können den Ausbau nur gemeinsam gestalten. Mit der von Bundesminister Dobrindt initiierten Netzallianz Digitales Deutschland als Diskussions- und Ideenplattform aus innovativen und investitionsbereiten Unternehmen und deren Verbänden soll die Erreichung der Breitbandziele im Rahmen eines gemeinsam erarbeiteten „Kursbuches“ unterstützt und zusätzliche Investitionen im ländlichen Raum gesichert werden.

Es obliegt der Vertragsfreiheit der Unternehmen, dass sie bei der Versorgung ihrer Kunden unterschiedliche Tarife einfordern. Ein vorgegebener staatlicher Einheitspreis würde letztlich den notwendigen infrastrukturellen Ausbau behindern und zu Lasten der Menschen in den ländlichen Regionen gehen. Um den notwendigen Ausbau voranzubringen, brauchen wir einen fairen Wettbewerb und keine staatlichen Festpreise.

Abschließend möchte ich Sie gerne noch auf einen Antrag zum Breitbandausbau hinweisen, den die Koalitionsfraktionen Anfang Juli in den Bundestag eingebracht haben. Diesen finden Sie auf www.bundestag.de unter der Drucksachennummer 18/1973. Zudem möchte ich Ihnen vorschlagen, sich mit Ihrem Anliegen auch an die Bundesnetzagentur oder das übergeordnete Bundeswirtschaftsministerium zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Tankred Schipanski