Das Foto zeigt eine Portraitaufnahme von Tabea Rößner vom Juni 2021.
Tabea Rößner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Martin H. •

Frage an Tabea Rößner von Martin H. bezüglich Recht

Guten Tag aus Mombach Frau Rösner

Herr Hackmack von Abgeordnetenwatch fordert dazu auf, nachzufragen, was an CAMPAC so gefährlich sei, dass man denen die Gemeinnützigkeit entziehen möchte?
Die sind unbequem, ich teile da auch nicht alles, was macht den Konzernen solche Angst vor denen?

Und, ich darf also meinen GEW Beitag steuerlich einsetzen und den für CAMPAC nicht?
Verstehe ich nicht..
Sind die verfassungsfeindlich?
Ich sehe sie kritisch gegenüber dem neoliberalen Wirtschaften..

Herzlich

Martin Hoeren

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Liste der zivilgesellschaftlichen Organisationen, die ihre Gemeinnützigkeit verlieren, wird leider mit jedem Monat länger. Dies ist eine Folge des sogenannten "Attac"-Urteils. In diesem entschied der Bundesfinanzhof im Februar 2019 zur Gemeinnützigkeit von attac e.V., dass gemeinnützige Organisationen, deren Vereinszweck und Geschäftstätigkeit sich nicht klar einem der in § 52 Abgabenordnung aufgeführten Zwecke zuordnen lässt, sich nicht politisch äußern und an der politischen Willensbildung teilnehmen dürfen. Meine Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verlangte daraufhin, schnellstmöglich Rechtssicherheit für andere Vereine wie Campact zu schaffen (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/074/1907434.pdf), doch das Bundesfinanzministerium blieb bis heute untätig.

Den Preis der Untätigkeit der Bundesregierung muss weiter die Zivilgesellschaft zahlen. Wir Grünen wollen hingegen eindeutig regeln, dass grundsätzlich auch die Einflussnahme auf die politische Willensbildung zu gemeinnützigen Zwecken erfolgen darf. Nicht nur die Förderung des demokratischen Staatswesens, sondern auch die Förderung ihrer tragenden Grundsätze wie Demokratie, zivilgesellschaftliche Teilhabe, Gewaltenteilung, Rechts- und Sozialstaatlichkeit, soziale Gerechtigkeit sowie eine faire und gerechte Beteiligung an der Finanzierung des Gemeinwesens sollten klar gemeinnützig sein. Wir brauchen daher schleunigst eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts.

Auf der anderen Seite muss die Transparenz vieler gemeinnützigen Organisationen deutlich erhöht werden. Dafür soll ein bundesweites Gemeinnützigkeitsregister eingerichtet werden, in dem jede und jeder sehen kann, ob einer Organisation der Status der Gemeinnützigkeit zuerkannt wurde. Darüber hinaus wollen wir - angepasst an die Größe und dem Umfang der Betätigung - einfach handhabbare, standardisierte Transparenzpflichten für gemeinnützige Organisationen und Regeln zur Offenlegung der Spenderstruktur einführen.

Herzliche Grüße
Tabea Rößner

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