Das Foto zeigt eine Portraitaufnahme von Tabea Rößner vom Juni 2021.
Tabea Rößner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Raffael V. •

Frage an Tabea Rößner von Raffael V. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Rößner,

wie stehen Sie zur Legalisierung von Cannabis?

Mit freundlichen Grüßen

R. V.

Das Foto zeigt eine Portraitaufnahme von Tabea Rößner vom Juni 2021.
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr V.,

zusammen mit meiner Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN strebe ich eine generelle Entkriminalisierung der Konsumentinnen und Konsumenten an. Wir wollen die Strafverfolgung von Konsumentinnen und Konsumenten beenden. Hierzu haben wir bereits in dieser Wahlperiode den Entwurf eines Cannabiskontrollgesetzes vorgelegt ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/042/1804204.pdf ).

In diesem Gesetz haben wir einen möglichen Weg dargestellt, wie der Schwarzmarkt ausgetrocknet und der organisierten Kriminalität entrissen werden könnte: durch einen regulierten Markt mit der Möglichkeit zur legalen Abgabe von Cannabisprodukten an Erwachsene in lizenzierten Fachgeschäften. Diese Geschäfte unterliegen strengen Auflagen, insbesondere zum Jugendschutz. Kinder und Jugendliche dürfen das Geschäft nicht betreten und kein Cannabis erwerben. Das Personal muss eine Schulung zur Suchtprävention erfolgreich absolviert haben und sich regelmäßig fortbilden. Es ist verpflichtet, Kunden über Konsumrisiken, Suchtgefahren und schadensmindernde Maßnahmen aufzuklären und bei Bedarf auf Beratungs- und Therapieangebote hinzuweisen. Sämtliche Produkte müssen eine Packungsbeilage mit Hinweisen zu Dosierung und Wirkung, möglichen Wechselwirkungen sowie Vorsichts- und Notfallmaßnahmen enthalten. Zusätzlich müssen Warnhinweise u.a. zum Jugendschutz und zu Suchtgefahren aufgebracht sein. Der Anbau von Cannabis unterliegt strengen Vorschriften, beispielsweise hinsichtlich der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Darüber hinaus darf Cannabis nicht in Verkehr gebracht werden, wenn es so verunreinigt ist, dass eine Gesundheitsgefahr besteht. Der gesamte Wirtschaftsverkehr für Cannabis (Anbau, Verarbeitung, Transport, Im- und Export, Groß- und Einzelhandel) wird gesetzlich reguliert.

Der Besitz einer begrenzten Menge Cannabis für den Eigenbedarf sollte erlaubt sein. Im unserem Cannabiskontrollgesetz schlagen wir vor, dass der Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis für Erwachsene erlaubt sein soll. Auch der Anbau von bis zu drei weiblichen Pflanzen für den persönlichen oder gemeinschaftlichen Eigenbedarf sollte erlaubt sein.

Als erste Schritte zur Entkriminalisierung der Cannabiskonsumenten wären die Herausnahme der konsumnahmen Tatbestandsalternativen (Besitz, Erwerb) aus § 29 BtMG sowie ein zwingendes Absehen von der Strafverfolgung für konsumnahe Tatbestandsalternativen in § 31a BtMG denkbar.

Lieber Herr V., ich hoffe, dass ich Sie mit meiner Position und der meiner Partei überzeugen konnte. Haben Sie weitergehende Fragen, können Sie sich gerne wieder an mich wenden.

Herzliche Grüße
Tabea Rößner

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