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Sylvia Wowretzko
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Frage von Rolf H. •

Frage an Sylvia Wowretzko von Rolf H. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrte Frau Wowretzko,

mit Vorbehalten lese ich auf den Wahl-Flyern Ihrer Partei die zuletzt gerne wiederholte und vielzitierte Aussage, man werde etwas tun gegen "Mietwahnsinn" in Hamburg und sich für faire, bezahlbare Mieten einsetzen.

Toll! Finde ich gut (auch wenn es dafür eigentlich längst zu spät ist). Was mir jedoch völlig schleierhaft bleibt: WAS wollen Sie dagegen tun? KANN die Politik hier überhaupt regulierend eingreifen? Die Mieten sind vielerorts bereits jetzt gnadenlos überteuert.

Dazu kommt die Makler-Willkür. Makler, die höhe Courtagen kassieren, dafür, dass sie in einer gelangweilten MAssenbesichtigung einer Wohnung einen Kandidaten aus den anwesenden 50 bis 100 Interessenten aussuchen, und ihn dann oft sogar nur Anmietung ab dem nächsten Tag drängen.

Meine Frage also: Wie und was kann Politik hier realistisch tun, um diese Zustände zu ändern?

Danke für Klarstellung.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Heberlein,

Sie haben am 13.Mai über das Portal abgeordnetenwatch Frau Wowretzko bezüglich des Mietenwahnsinn eine Anfrage gesendet. Ihr Frage lautet: Was die SPD Regierung gegen Mietenwahnsinn unternimmt und wie sie sich für faire und bezahlbare Wohnungen einsetzt.
Auf diese Frage möchte ich Ihnen nun antworten.

Zu Beginn erläutere ich Ihnen kurz die Aktionen im Rahmen des Wohnungsbaus. Denn je mehr Wohnraum geschaffen wird, desto schneller entspannt sich auch die Lage auf dem Wohnungsmarkt.
Für die SPD Regierung heißt es seit 2011 aktiv Wohnungspolitik zu betreiben. Das Ziel ist es 6.000 neue Wohnungen pro Jahr zu schaffen. Davon sollen 2.000 geförderte Mietwohnungen für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen sein. Der Hamburger Senat setzt auf die Kooperation mit allen am Wohnungsbau beteiligten Akteuren. Denn nur zusammen mit Politik, Wohnungsverbänden, Bewohnern, Architekten, Bauherren und Stadtplanern können nachhaltige Veränderungen auf dem Hamburger Wohnungsmarkt geschaffen werden.
Es wurde eine verbindliche Vereinbarung zwischen dem Hamburger Senat, den Bezirken und der Wohnungswirtschaft geschlossen. Diese beinhaltet, dass der Neubau von Mietwohnungen beschleunigt wird. Dadurch, dass Baugenehmigungen spätestens nach sechs Monaten erteilt werden müssen und die Erschließung von potentiellem Bauland vorangetrieben wird.
Die Stadt sichert in dieser Vereinbarung, eine Wohnraumförderung für mindestens 2.000 neue Sozialwohnungen pro Jahr bereitzustellen und weitere Förderungen auf hohem Niveau anzubieten, zu.
Hier sind bereits erste Erfolge sichtbar. Bereits 2011 erteilten die sieben Hamburger Bezirke für rund 6.800 Wohnungen Baugenehmigungen. 2012 waren es sogar über 8.700 und 2013 wurde mit rund 10.300 Genehmigungen der bisherige Höchstwert erreicht.

Der Hamburger Senat ist es wichtig, dass in allen sieben Bezirken neue Wohnungen gebaut werden, um den Ausgleich zu schaffen. Hier setzt die Regierung auch auf die Bürgerbeteiligung vor Ort, damit die Bürgerinnen und Bürgern in den jeweiligen Bezirken bei den Entscheidungen mitgenommen werden.

Nun noch ein paar Sätze zu der Mietenpolitik des Hamburger Senats.
Der Hamburger Senat hat am 30.Juli 2013 eine Rechtsverordnung erlassen, mit der die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis von 20% auf 15% in drei Jahren abgesenkt wird. Als Kappungsgrenze wird im Mietrecht die gesetzliche Regelung bezeichnet, nach der sich die Miete insgesamt innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20% erhöhen darf. Das am 1. Mai 2013 in Kraft getretene Mietrechtsänderungsgesetz ermächtigt die Landesregierungen nun, diese Kappungsgrenze auf 15 % herabzusetzen, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt in Hamburg hat festgestellt, dass in Gesamt-Hamburg eine solche Gefährdungslage besteht. Deshalb hat der Senat beschlossen, die Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis von 20 Prozent auf 15 Prozent flächendeckend einzuführen

Diese Verordnung gilt für ganz Hamburg und ist am 1.September 2013 in Kraft getreten. Hinzu kommt, dass durch diese Verordnung ein weiterer Schritt zum Schutz von Hamburger Mieterinnen und Mietern getan wurde.

Ich möchte aber noch weitere Maßnahmen erläutern, die getätigt wurden, um den Schutz von Mieterinnen und Mietern zu erweitern.
Dazu gehören die Bundesratsinitiative zur Bekämpfung von Mietpreiserhöhungen und zur Entlastung Wohnungssuchender durch Einführung eines Bestellerprinzips bei der Maklercourtage, sowie die Verschärfung des Wohnraumschutzgesetzes.

mit freundlichen Grüßen
Patricia Kürzinger

wissenschaftliche Mitarbeiterin