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Sylvia Löhrmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Robert B. •

Frage an Sylvia Löhrmann von Robert B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Sylvia Löhrmann,

ich habe eine Frage, was die Abschiebung von u.a. Roma nach Belgrad angeht.

Vom nordrhein-westfälischen Landtag werden immer wieder Abschiebestopps entschieden, aber nie dauerhaft durchgesetzt. In den Ländern, in die abgeshcoben wird, herrschen oft miserable, geradezu unmenschliche Verhältnisse, unter denen die Menschen, die zum Teil schon lange in NRW leben, keine Chancen auf ein akzeptables Leben haben.

Warum hat die Landesregierung unter SPD/Grünen diese Abläufe gebilligt? Sind Ihnen wegen dem Minderheitsverhältnis die Hände gebunden gewesen? DIE LINKE hätte einem Gesetzentwurf mit Sicherheit zugestimmt.
Warum gibt es von der Seite von Bündnis 90/ Die Grünen keinen Protest gegen diese menschenunwürdgie Politik zu hören?

Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen.

Liebe Grüße und viel Erfolg bis zum 13. Mai wünscht
Robert Bingener

Portrait von Sylvia Löhrmann
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Lieber Herr Bingener,

herzlichen Dank für ihre Frage auf Abgeordnetenwatch.

Ihre Frage, warum die Landesregierung die Abschiebungen nach Serbien, aber auch in das Kosovo nicht aussetzt, hat in der Tat bundespolitische Gründe. Das Aufenthaltsrecht ist Bundesrecht und kann nur im Bundestag geändert werden. Es sieht vor, dass die Länder maximal drei Monate lang eine Aussetzung der Abschiebung anordnen können, danach muss das Einvernehmen mit dem Bundesinnenminister hergestellt werden. Im Winter 2010 hat NRW in den Wintermonaten als einziges Bundesland die Abschiebungen in das Kosovo und nach Serbien ausgesetzt. Im vergangenen Winter 2011 hat die Landesregierung einen Erlass herausgegeben, der vorsieht, dass besonders schutzbedürftige Personen der Minderheitenangehörigen bis zum 1.4.2012 nicht in den Kosovo abzuschieben sind. Einen erneuten Abschiebestopp nach § 60a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz - wie im vorherigen Jahr - konnte es aus rechtlichen Gründen nicht noch einmal geben, da diese Anordnung nur für die Dauer von max. 6 Monaten getroffen werden kann.

Wir Grünen problematisieren auch gegenüber unserem Koalitionspartner immer wieder, dass zumindest ein humanitärer Umgang im Rahmen der bundesgesetzlichen Vorschriften in NRW umgesetzt werden muss. Auch im Rahmen der Bundesratskoordinierung und der Koordinierung der mit "grün" regierten Bundesländer ist klar, dass eine stichtagsfreie Bleiberechtsregelung mit abgesenkten Hürden was die Lebensunterhaltssicherung angeht und einer Härtefallregelung für alte, kranke und traumatisierte Menschen ganz oben auf die Agenda gehört. Allerdings sind momentan im Bundestag keine entsprechenden Mehrheiten gegeben. Auch in den möglicherweise nach der Wahl stattfindenden Koalitionsverhandlungen werden wir das Thema aufgreifen und versuchen, die landesrechtlichen Spielräume zugunsten der Flüchtlinge auszulegen.

Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Löhrmann