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Sylvia Kotting-Uhl
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Roland T. •

Frage an Sylvia Kotting-Uhl von Roland T. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Kotting-Uhl,

ca. 6,5 Millionen Direktversicherte oder Betriebsrentner in Deutschland fühlen sich „erst angelockt und dann abgezockt“ wenn der bereits vor 2004 geschlossene Vertrag zur vermeintlich privaten Altersversorge ausgezahlt wird.
Denn dann müssen ca. 20% der selbst angesparten Auszahlungssumme an die GKV abgeführt werden.

Auch ich gehöre zu den Betroffenen und habe an Sie als gewählten Vertreter im Deutschen Bundestag Fragen:

1. Frage
Wie wollen Sie bzw. Ihre Partei diese Ungerechtigkeit in der privaten Altersvorsorge, in Form der doppelten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung beseitigen?

2. Frage
Wie erklären Sie bzw. Ihre Partei den Betroffenen und gleichzeitigen Wählern den Eingriff in bestehende Verträge?
Der uralte Grundsatz (Pasta sund servanda) also das Prinzip der Vertragstreue im Recht ist einfach ausgehobelt worden

Derzeit verfügen die GKV über ein finanzielles Polster von ca. 30 Mrd. €.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Ausgleichszahlung durch den Bund an die GKV für die ALG II-Empfänger findet bisher nicht statt.

3. Frage
Wann wird die „Abzocke“ der Direktversicherten und Betriebsrentner endlich gestoppt und ein Lastenausgleich der betroffenen Bürger, einschliesslich derer die bereits zahlen oder schon bezahlt haben, vorgenommen?

Mit freundlichen Grüßen

R. T.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr T.,

ich kann Ihren Unmut darüber, dass Betriebsrenten nachträglich mit dem Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag der Kranken- und Pflegeversicherung belegt werden, nachvollziehen.
Meine Bundestagsfraktion und ich setzen uns für eine Verbesserung der jetzigen Situation ein. Die aus unserer Sicht fairste Lösung wäre eine Regelung, die gezielt diejenigen unterstützt, die vor 2004 einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen und in diesen aus ihrem Nettolohn eingezahlt haben. Leider ist dies technisch nicht möglich ist, da die Versicherungen über keine geeignete Datengrundlage verfügen, um die betroffenen Personen, die vor 2004 ihre Beiträge aus dem Netto entrichtet haben, einwandfrei zu identifizieren. Deshalb haben wir uns zu einem Lösungsvorschlag durchgerungen, der allen hilft, die Beiträge auf ihre Betriebsrenten zahlen müssen.

Wir setzen uns für einen Freibetrag ein, mit dem eine noch zu definierende Betriebsrentenzahlung von der Verbeitragung ausgenommen wird. Die entsprechenden Einnahmeausfälle sollen Sozialversicherungen aus Steuermitteln ersetzt werden. Damit entlasten wir zielgerichtet Personen mit vergleichsweise kleinen Betriebsrenten: Mit der Einführung eines steuerfinanzierten Freibetrages in Höhe von z. B. 150 Euro pro Monat kommen auch Betriebsrentnerinnen und -rentner mit einer Betriebsrente von beispielsweise 200 Euro in den Genuss einer spürbaren Verringerung ihrer Beitragslast.

Es ist uns bewusst, dass diese „kleine Lösung“ sicherlich nach wie vor für diejenigen, die vor 2004 eine Direktversicherung „aus eigener Tasche“ und aus dem Netto finanziert haben, eine nicht vollständig befriedigende Lösung darstellen mag. Aber wir mussten in puncto finanzieller Machbarkeit, sozialpolitischer Zielgenauigkeit und technischer Durchführbarkeit eine Abwägung vornehmen und einen Kompromiss finden.

Die Koalition ist nun in der Pflicht, eine Lösung im Sinne der betroffenen Menschen auf den Weg zu bringen sowie einen tragfähigen Finanzierungsvorschlag zu erarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Kotting-Uhl