Portrait von Sybille Benning
Sybille Benning
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Sybille Benning zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Alf H. •

Frage an Sybille Benning von Alf H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Benning!
Die Wahlperiode des gegenwärtigen Deutschen Bundestages hat die Halbzeit überschritten, damit auch die Große Koalition. Es gibt nun zweieinhalb Jahre parlamentarische Erfahrung mit der Situation einer unter die 20%-Marke verkleinerten Opposition. Diese Tatsache bringt Fragen mit sich. Ich denke v.a. an das Recht auf Anstrengung einer Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht, das Recht auf Durchsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, die Regelung der Redezeiten im Parlament, die Besetzung der Parlamentarischen Ausschüsse (in bestimmten Fällen) sowie die finanzielle Ausstattung der Fraktionen, wobei die grundsätzliche Notwendigkeit einer Kompensation der strukturellen Überlegenheit der Regierungspartei(en) durch die Oppositionszuschläge anerkannt ist.
Beispiel: Die Redezeiten der Fraktionen in den Debatten entsprechen ihrer quantitativen Stärke. Mir ist bekannt, dass es eine Vereinbarung aus dem Beginn dieser Legislaturperiode gibt, wonach die Oppositionsparteien eine um wenige Minuten erhöhte Redezeit erhalten. Da es keine „Koaliti-on in der Opposition“ gibt, müssen auch konträre oppositionelle Positionen vertreten und dargelegt werden können.
Meine Fragen an Sie sind:
1. Sind Sie der Auffassung, dass in der laufenden Legislaturperiode genug getan wurde, um die Rechte der Opposition zu sichern und zu wahren?
2. Welche weiteren und angemessenen Möglichkeiten sehen Sie, um die verfassungsgemäße Rolle der Opposition zu stärken?
3. Welche Möglichkeiten sehen Sie, das prinzipielle Recht der Opposition aus Art. 93 GG (Nor-menkontrollklage) zu sichern?
Diese Anfrage ist parteiübergreifend formuliert; dies entspricht nicht nur meiner parteipolitischen Präferenzoffenheit, sondern ist auch der Tatsache geschuldet, dass ich sie an alle vier Angeordneten meines Wahlkreises stelle.
Mit freundlichen Grüßen
Alf Hammelrath

Portrait von Sybille Benning
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hammelrath,

vielen Dank für Ihre Fragen an mich zu den Oppositionsrechten.

Ich bin der Auffassung, dass die Rechte der Opposition in der laufenden Legislaturperiode hinreichend gesichert sind. Sie sind in Artikel 126a der Geschäftsordnung des Bundestages geregelt. Es ist richtig, dass wir infolge der Großen Koalition zu Beginn der Wahlperiode der Opposition zusätzliche Rechte eingeräumt haben. Sie selbst sprechen die Vereinbarung an, nach der die Oppositionsparteien zusätzliche Redezeit erhalten hat an. Das prinzipielle Recht der Opposition auf eine Normenkontrollklage ist in Artikel 93 GG verankert. Für eine Grundgesetzänderung haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes bewusst hohe Hürden gesetzt.

Mit freundlichen Grüßen
Sybille Benning MdB