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Swen Schulz
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Frage von Christian H. •

Frage an Swen Schulz von Christian H. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Schulz,

sie als zuständigen möchte ich gerne mal fragen,

a) warum ein Student grundsätzlich weniger staatliche Förderung bekommt, als ein Hartz IV-empfänger? Es ist mir nicht erklärlich, warum ein Hartz IV-empfänger mehr Mensch sein soll als ein Student? Schließlich müssen beide in dieser Konsumgesellschaft ihr Überleben sichern, der Student auch mit den Sonderausgaben des Studiums wie Lehrbücher usw.

b) Warum muß ein Student, der eben keine Gelder - sicherlich oft aus zwischenmenschlichen Differenzen - von den Eltern bekommt, genau diese verklagen? (würden Sie persönlich Ihre Eltern verklagen?)

Wenn die Finanznot der Studenten während des Studiums entfällt (mit dem Höchstsatz von Hart IV z.B.), sind die Möglichkeiten des schnelleren Abschlusses erheblich. Kein Mensch kann ruhig in seinem Kämmerchen sitzen, wenn er morgen nicht weiß, ob er sein Dasein überhaupt noch auf Jahre hinaus finanzieren kann. Statt den Studenten immerzu eine Nebenarbeit neben dem Studium aufzuzwingen, die die Studienzeit unnötig verlängert, und damit dem Steuerzahler mehr kostet als eine kurzfristige und ausreichende Finanzierung? -> Das kann auch nur die Gesellschaft wollen, gerade auch, weil die "Köpfe" der Gesellschaft sehr wichtig schon jetzt sind als auch später gebraucht werden.

Mfg

Höch

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Höch,

vielen Dank für Ihre Frage.

In meiner Antwort auf die Frage von Frank Schuster habe ich bereits zur Höhe und zur Funktion des BAföG Stellung genommen.

Der Bezug von Arbeitslosengeld II und die studienbegleitende Unterstützung durch das BAföG sind grundsätzlich nicht miteinander vergleichbar. Beide Transferleistungen haben vollständig unterschiedliche Aufgaben und Zielsetzungen.

Das Arbeitslosengeld II deckt die materiellen Grundbedürfnisse von Menschen, die erwerbslos sind oder deren Einkommen zur Deckung ihres Grundbedarfs nicht ausreicht.
Es handelt sich dabei also um eine existenzsichernde Unterstützungsleistung des Staates.

Davon zu unterscheiden ist das BAföG. Grundsätzlich sind die Eltern während der Erstausbildung ihrer Kinder für deren Unterhalt verantwortlich. Dies ist eine gesetzliche Verpflichtung, der sie nachkommen müssen und wenn sie dies nicht tun eben auch Konsequenzen zu erwarten haben.

Wenn das Einkommen der Eltern zu gering ist, um die zusätzlichen Aufwendungen ihres Kindes während des Studiums finanzieren zu können, erhält das Kind zusätzlich eine Unterstützung durch das BAföG. Dabei hat die SPD-Bundestagsfraktion in den letzten Jahren dafür gesorgt, dass diese Förderung ausgebaut wird. So haben wir die Bedarfssätze um zehn Prozent angehoben, die Einkommensgrenzen der Eltern, bis zu denen BAföG-Anspruch besteht, angehoben, die Zuverdienstgrenze für BAföG-Empfänger angehoben und dafür gesorgt, dass das Kindergeld nicht mehr angerechnet, sondern in voller Höhe zum BAföG hinzukommt. Dies habe ich in meiner Antwort an Herrn Schuster detailliert geschildert.

Es ist also nicht zutreffend, wenn Sie sagen, ein Student sei weniger Mensch als ein Arbeitslosengeld II-Empfänger. Bei Ihrem Vergleich der finanziellen Situation eines Studenten mit der eines Arbeitslosengeld II-Empfängers verkennen Sie, dass sich junge Menschen, die sich in der vorübergehenden Phase der Ausbildung befinden und danach gute Erwerbsaussichten haben, sich in einer komplett anderen Lebenssituation befinden als ein typischerweise älterer Erwerbsloser.
Neben der direkten staatlichen Förderung durch das BAföG erhalten Studenten ja auch durch unsere Investitionen in Bildung, Forschung und Infrastruktur Unterstützung durch den Staat.

Übrigens wollen wir Sozialdemokraten auch Schülerinnen und Schülern einen erfolgreichen Bildungsweg ermöglichen, der nicht abhängig davon ist, wie viel ihre Eltern verdienen. In unserem Regierungsprogramm haben wir daher festgelegt, dass Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien auf dem Weg zum Abitur ab der 11. Klasse finanziell gefördert werden sollen.
Für Studierende wollen wir das BAföG so ausweiten, dass auch Teilzeitstudiengänge und weiterbildende Master-Studiengänge gefördert werden.

Aber ich stimme mit Ihnen überein: Wir brauchen eine auskömmliche Förderung von Menschen, die sich aus- und weiterbilden wollen, dies aber aus eigener Kraft nicht finanzieren könnten. Bildung ist gerade in Krisenzeiten ein Schlüssel für die Entwicklung unseres Landes. Dass sie stärker gefördert wird, dafür werde ich mich auch weiterhin einsetzen.

Falls Sie weiteren Gesprächsbedarf haben, können Sie gerne zu einem persönlichen Gespräch in meine Bürgersprechstunde in meinem Bürgerbüro in der Bismarckstr. 61 in Spandau kommen. Einen Termin können Sie unter der Telefonnummer 030/ 36 75 70 90 vereinbaren.

Darüber hinaus erreichen Sie mich direkt unter

Swen Schulz, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
oder per E-Mail unter
swen.schulz@bundestag.de

Mit den besten Grüßen

Swen Schulz, MdB