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Svenja Stadler
SPD
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Frage von Kristina P. •

Frage an Svenja Stadler von Kristina P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Stadler,

Gegenstand meiner Fragen an Sie, als Bundestagsabgeordnete und Parteifreundin der amtierenden Bundesfrauenministerin Frau Dr. Franziska Giffey, sowie der amtierenden Bundesjustizministerin, Frau Christine Lambrecht, sind Femizide.

Im Jahr 2017 gab es in der BRD laut PKS insgesamt 564 versuchte, davon 351 vollendete Tötungsdelikte gegen Mädchen/Frauen. Von den 351 vollendeten Tötungsdelikten an Frauen sind 147 durch sogenannte „Partnerschaftsgewalt“ erfasst (für 2018/19 liegen diese Auswertungen noch nicht vor).

Femizide sind sowohl politisch, kulturell, religiös als auch geschlechtsbedingt motiviert und stellen in ihrer Häufigkeit zwischenzeitlich einen systemisch bedingten Angriff auf große Teile der Bevölkerung, die Mädchen und Frauen, dar.

Im Grundgesetz der BRD ist in Art.2 (2) das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit als Grundrecht verankert.

Die Bundesregierung Deutschland hat zudem die, seit 1. Februar 2018 in Kraft getretenen, Istanbul-Konventionen ratifiziert.

Die Bundesregierung Deutschland hat darüber hinaus die UN Menschenrechts-Charta und damit das unter Artikel 3 verankerte Grundrecht auf Leben ratifiziert.

Dennoch fanden und finden im Rechts- und Sozialstaat Deutschland, einer der reichsten Industrienationen weltweit, an jedem 2. bis 3. Tag Femizide statt:

Wie ist es zu erklären, dass beide Ministerinnen die kontinuierlich steigende Anzahl an Femiziden in der BRD ohne nennenswertes Engagement billigend hinnehmen?

Wie ist zu rechtfertigen, dass Frauen damit der gesetzlich verankerte Schutz vor sexualisierten Verbrechen und der Zugang zu Recht, den die Ministerinnen laut nationaler und internationaler Gesetze gewährleisten müssen, verwehrt wird?

Wie ist die Verletzung der nationalen Gesetzgebung, aus der sich der jeweils eigene Arbeitsauftrag der Ministerinnen ableitet, sowie die der internationalen Verträge, zu deren Einhaltung sich die BRD verpflichtet hat, zu rechtfertigen?

MfG
Kristina Wolff

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Kristina Wolff,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 4. Juli zum Thema Femizide. Erst kürzlich war ich mit der von Ihnen genannten Ministerin Franziska Giffey in einem Frauenhaus in meinem Wahlkreis. Wir haben das Frauenhaus als Schutzraum für die dort lebenden Frauen kennengelernt und mit den Verantwortlichen über Probleme vor Ort ebenso gesprochen wie auch darüber, welche Hilfestellungen die Politik den Engagierten weiter geben muss.

Insgesamt leistet das Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend viel, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern und gewaltbetroffene Frauen zu unterstützen. Zum einen finanziert es Einrichtungen und Initiativen, die sich gegen Gewalt gegen Frauen engagieren, darunter die angesprochenen Frauenhäuser. Zum anderen unterhält das Ministerium eigene Projekte zur Gewaltverhinderung und Unterstützung Gewaltbetroffener, zum Beispiel das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, das ich erst letzte Woche besuchte. Das Hilfetelefon steht Frauen mit Gewalterfahrungen und Menschen aus ihrem Umfeld sowie Fachkräften per Telefon, Chat oder E-Mail rund um die Uhr zu allen Formen von Gewalt beratend zur Seite und vermittelt auf Wunsch an Unterstützungseinrichtungen vor Ort. Weitere Informationen zum Hilfetelefon finden Sie unter www.hilfetelefon.de , die Hotline lautet 08000-116016.

Selbstverständlich haben Sie Recht: Jede Gewalterfahrung ist eine zu viel. Und natürlich brauchen wir bei allen bestehenden staatlichen Hilfen und Angeboten eine höhere finanzielle Förderungen und mehr Bewusstsein in der Gesellschaft für spezifisch weibliche Gewalterfahrungen. Dafür setzen wir uns von der SPD-Bundestagsfraktion ein.

Mit freundlichen Grüßen,
Svenja Stadler

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