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Frage von Ingo W. •

Frage an Svenja Schulze von Ingo W. bezüglich Finanzen

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Die Mitteilung zum Kirchentag habe ich gelesen.

Ich stimme Ihnen zu, dass man zur Beamtenbesoldung auch erst etwas sagen kann, wenn es soweit ist. Ich möchte daher meine Frage etwas präzisieren und konkret nur auf die freiwilligen Ausgaben abstellen:

Mitte des Jahres 2014 erlässt der Finanzminister des Landes NRW eine Haushaltssperre, weil die Finanzen knapp sind. Das gesamte Jahr 2013 und 2014 mit den vorgetragenen Argumentationen sind von der Schuldenbremse 2020 geprägt. In der Staatskanzlei wird Gästen nur noch Wasser gereicht.
Das Land NRW beschliesst dennoch im Frühjahr 2015 eine Ausgabe von 1,6 Millionen für den katholischen Kirchentag 2018 und bis zu 3,5 Millionen für den evangelischen Kirchentag 2019. Beides vor dem Hintergrund der argumentativ oft zitierten Schuldenbremse in 2020.
Vor allem sind dies beides Ausgaben, die das Land gesetzlich überhaupt nicht leisten muss.

Meine konkreten Fragen dazu :

Passt das zusammen oder liege ich da falsch und das Land muss diese Ausgaben aus einer gesetzlichen oder verfassungmäßigen Grundlage heraus leisten?
Ist die Schuldenbremse aus Ihrer Sicht noch ein gültiges Argument für Sparsamkeit und Kürzungen an anderer Stelle, wenn das Land Steuermittel von über 4 Millionen für Ausgaben bindet, die es gar nicht leisten muss?
Ist nicht vorhersehbar, dass genau diese Mittel in anderen Bereichen fehlen werden, oder hat sich die Einnahmesituation derart verbessert, dass bis zumindest 2019 keine derartige Knappheit mehr zu befürchten ist?
Ich Frage hier gezielt nach der finanzplanerischen Grundlage für eine solche Entscheidung, um sie entsprechend nachvollziehen zu können.

Mit freundlichem Grüßen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Walter,

Sie erkundigen sich nach der finanzplanerischen Grundlage derartiger Entscheidungen. Sie können versichert sein, dass sämtliche Finanzentscheidungen von der mittelfristigen Finanzplanung des Landes gedeckt sind. Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014-2018 ist unter folgender Adresse abrufbar: http://www.fm.nrw.de/haushalt_und_finanzplatz/haushalt/06_finanzplanung/27_MFP_2014_2018_mit_FB_2015_web.pdf

Freundliche Grüße

Svenja Schulze

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