Portrait von Sven Volmering
Sven Volmering
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Sven Volmering zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Thomas S. •

Frage an Sven Volmering von Thomas S. bezüglich Wirtschaft

Guten Tag Herr Volmering,

ich mache mir große Sorgen über TTIP, TISA und CETA.
In meinen Augen sind diese Abkommen nichts anderes als eine Machtergreifung der Wirtschaft über unsere Freiheit.
Und da diese bis in die letzten Ecken unseres täglichen Lebens ihre Auswirkungen zeigen werden, bin ich dafür, das Volk darüber entscheiden zu lassen!

Wie stehen Sie dazu?

Viele Grüße

Thomas Siderczyk

Portrait von Sven Volmering
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Siderczyk,

vielen Dank für Ihre Frage zu den transatlantischen Freihandelsabkommen. Ich unterstütze diese Abkommen ausdrücklich und möchte Ihnen kurz darlegen, weshalb.

Die Europäische Union und Deutschland profitieren in hohem Maße von international frei handelbaren Gütern und Dienstleistungen sowie von grenzüberschreitenden Investitionen. Die EU ist der weltweit größte Exporteur und Importeur von Waren und Dienstleistungen, sowie einer der wichtigsten Investoren und Empfänger von Investitionen. Ihr Handelsvolumen mit dem Nicht-EU-Ausland hat sich allein zwischen 1999 und 2010 verdoppelt. Deutschland als größte Volkswirtschaft in der EU und drittgrößter Exporteur weltweit profitiert von dieser Entwicklung in besonderem Maße. Jeder vierte Arbeitsplatz hängt in Deutschland unmittelbar am Export. Gerade von den kleinen und mittleren Unternehmen sind 58 Prozent im Exportgeschäft tätig. Diese Zahlen belegen aus meiner Sicht, dass der freie weltweite Handel mit Waren und Dienstleistungen für Europa nicht nur wünschenswert ist. Er ist vielmehr Grundvoraussetzung für unsere wirtschaftliche Prosperität und damit für den Erhalt von Lebensqualität, hohen sozialen Standards und kultureller Vielfalt in der EU.

Deutschland setzt sich erfolgreich dafür ein, dass die ambitionierten Ziele des Freihandelsabkommens nicht auf Kosten der Souveränität der Staaten gehen. Das Recht, auch in Zukunft im Sinne des Allgemeinwohls zu regulieren, darf nicht angetastet werden. Das bestehende hohe europäische Schutzniveau in verschiedenen Bereichen steht nicht zur Disposition. Die EU wird keines ihrer Gesetze zum Schutz von Menschen, Tieren oder der Umwelt aufheben. Dafür setzt sich auch die CDU-geführte Bundesregierung ein. Die Gesundheit der EU-Bevölkerung und der notwendige Umweltschutz sind nicht verhandelbar. Grundsätzlich ist anzumerken, dass in den USA zwar viele Standards anders sind, aber deshalb noch kein geringeres Schutzniveau aufweisen. In vielen Bereichen besteht in den USA sogar ein höheres Schutzniveau als in Europa. Beispiele sind die Grenzwerte für Benzol in Benzin, für Pestizide in Fruchtsäften oder die Quecksilberemissionswerte in Kohlekraftwerken. Auch die Vorgaben und Tests für das Inverkehrbringen neuer Medikamente sind in den USA aufwändiger als in Europa.

Es ist die Position der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass Regelungen zum Schutz des Allgemeinwohls, die rechtsstaatlich und demokratisch begründet sind, nicht unterwandert werden dürfen. Nur Investitionen, die im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen des Gaststaats stehen, sind durch Investitionsschutzverträge geschützt. Deutschland hat Investitionsschutzregeln vor rund 50 Jahren erfunden und hat bereits mit rund 130 Staaten sogenannte Investitionsförderungs- und -schutzverträge abgeschlossen, darunter auch mit anderen EU-Mitgliedern. Bisher hat es auf dieser Basis nur drei Klagen gegen Deutschland gegeben. Keine Klage war bisher erfolgreich. Die EU-Mitgliedstaaten haben bereits rund 1400 Investitionsschutzabkommen abgeschlossen, davon allein 198 EUinterne Abkommen. Die demokratischen Entscheidungsbefugnisse des Bundestages oder anderer europäischer Parlamente wurden in keiner Weise durch diese Abkommen tangiert. Die weltweit aktivsten Kläger auf der Basis von Investitionsschutzabkommen sind im Übrigen die Europäer (mit rund 53 Prozent der aktuellen Klagen) und nicht – wie häufig unterstellt wird – die Amerikaner (mit lediglich 22 Prozent).

In Bezug auf Ihre Frage nach einer Volksabstimmung muss ich Ihnen sagen, dass es sich zum Beispiel bei TTIP um ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten handelt, das dann neben der Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats auch einer Ratifizierung durch die 28 EU-Mitgliedstaaten bedarf. Die Ratifizierung erfolgt in Deutschland durch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat.

Ich hoffe ich konnte Ihnen meine Position plausibel machen und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Sven Volmering MdB