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Sven Sladek
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Frage von Norbert F. •

Frage an Sven Sladek von Norbert F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Heißt geheime Wahl, dass der Wähler anonym bleiben muss?
Es wäre doch schön, wenn der Wähler bei der Wahl eine Wählernummer angeben könnte, so dass er sich mit seinen Anliegen unter der Wählernummer an den von ihm gewählten Kandidaten wenden könnte.

Betr. Erststimme
In meinem Wahlkreis ist die Erststimme wie beim Roulette: setze ich auf Schwarz, kommt Rot; setze ich auf Rot, kommt Schwarz.
Ich würde mit meiner Erststimme gerne den Kandidaten prozentmäßig wählen (so wie mit meiner Zweitstimme) und nicht nach dem Prinzip alles oder nichts.

Etwas zu Prozentzahlen:
Können die Politiker die Ausgaben nach Prozenten vornehmen und nicht nach absoluten Zahlen, z. B. 20% für Posten 1, 15% für Posten 2 usw.(Erreicht die Summe 100%, ist Schluss.)

Und noch etwas zu Prozentzahlen: Man sollte die Sitze im Parlament um den Anteil der Nichtwähler reduzieren.

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Antwort von
PIRATEN

Sehr geehrter Herr Fornefeld,

zum ersten Teil Ihrer Anregung ist zu sagen, das ich es für sehr gefährlich halte wenn irgendwo notiert wird, welcher Bürger welche Partei gewählt hat. Stellen Sie sich vor, es kommt durch eine unglückliche Fügung wieder eine Faschistische, Totalitäre Regierung an die Macht, welche dann anfängt, gezielt politische Gegner auszuschalten wie es im dritten Reich der Fall war. Gibt es dann ein Wahlverzeichnis, erleichtert dies für Schlägertrupps enorm die Arbeit. In so fern, so wünschenswert es wäre seinen gewählten Volksvertreter direkt kontaktieren und sich legitimieren zu können, so gefährlich kann es auch werden. Der Grundsatz der geheimen Wahl hat also seine Berechtigung.

Zum zweiten Teil: Aus diesem Grunde gibt es ja die Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitstimme. In den USA und Großbritanien beispielsweise hat man nur eine Stimme, es gilt das Prinzip der relativen Mehrheitswahl. Dort sind in der Tat alle Stimmen verloren, welche nicht dem Sieger gehören - bei uns gilt dies nur für die Erststimme, jeder Wahlkreisgewinner zieht also in den Bundestag ein. Den Zweitstimmen haben wir jedoch zu verdanken, das wir eine Mischform aus Mehrheits- und Verhältniswahl haben und somit auch nicht mehrheitsfähige politische Ideen im Bundestag repräsentiert werden.

Ich halte dies für einen sinnvollen, wiel leicht verständlichen Kompromiss. Natürlich gibt es wesentlich differenziertere Wahlverfahren, auf http://www.wahlrecht.de finden Sie eine gute Zusammenfassung. Jedoch haben einige Wahlen, beispielsweise in Bremen und Hamburg, wo eine Verhältniswahl mit offenen Listen durchgeführt wird, bereits gezeigt, dass dies vom Wähler nicht immer verstanden wird - sprich, die Anzahl der ungültigen Stimmen steigt rapide.

Aufgrund der Mischform aus Mehrheits- und Verhältniswahl ergibt sich auch die Anzahl der Sitze im Parlament. Es ist also schwierig, die Anzahl der Abgeordneten entsprechend der Wahlbeteiligung zu reduzieren. Weiterhin schlagen Sie vor, die Ausgaben der Abgeordneten an die erreichten Prozentzahlen zu koppeln. Auch dies halte ich für Problematisch, die Unabhängigkeit der Abgeordneten muss gewahrt bleiben, um ihn unabhängiger von Bestechung zu machen. Auch wenn dies, abhängig von der Gier der betreffenden Personen, mit keinem Gehalt der Welt erreichbar ist, so sind etwas stabiler ausgeprägte Persönlichkeiten, die von Idealen und hehren Zielen geleitet werden, mit einem entsprechenden Auskommen einigermaßen gefeit vor Bestechungsversuchen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Antworten gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,
Sven Sladek