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Frage von Hans-Peter L. •

Frage an Sven Schulze von Hans-Peter L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schulze,

ich bin schon seit 14 Jahren intensiver Autor und vor allem auch Fotograf in der Wikipedia. Das in der nächsten Woche zur Abstimmung stehende Gesetz insbesondere mit dem Upload-Filter schränkt m.E. ganz erheblich meine Arbeit und die vieler Tausend Wikipedia-Autoren ein. Bitte stimmen Sie gegen dieses Gesetz und lassen auch weiterhin freies Wissen im Internet zu.
Danke

Mit freundlichen Grüßen
Peter L.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr L.,

Vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zur Debatte rund um die Novellierung der Urheberechtsrichtlinie äußern.
Hier sprechen Sie vor allem die Artikel 11 und 13 an. Art. 11 regelt ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger schützt Presseerzeugnisse für 5 Jahre bis nach der Veröffentlichung. Dieses Recht, das Verleger im Printbereich selbstverständlich haben, sollen sie künftig gegenüber Online-Diensten einklagen können. Ausnahmen für u.a. Bildungszwecke oder Hyperlinks sind vorgesehen.

Art. 13: wiederum soll die Verantwortung von Plattform-Betreibern für die Inhalte auf ihrer Website regeln, mit deren Inhalten sie Gewinne einnehmen. Betreiber müssen nach dieser Regelung lediglich Werke, bei denen ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliegt, von ihrer Seite nehmen, nachdem sie auf den Verstoß hingewiesen wurden.

Daher sollen Plattform-Betreiber in Zukunft:

1) Lizenzen mit den Rechteinhabern abschließen;
2) sicherstellen, dass urheberrechtsverletzende Inhalte nicht auf ihren Websites erscheinen.

Zudem gibt es eine Reihe von Plattform-Betreibern, für die Ausnahmen von dieser neuen Verantwortung gelten. So sind wissenschaftliche Plattformen, wie beispielsweise Wikipedia, oder passive Plattformen wie Ebay nicht von der Monitoring-Pflicht betroffen.

Dies hat nicht die Zensur des Internets zur Folge, wie einige Seiten - insbesondere auch die großen amerikanischen Konzerne wie Google - es gerne vermitteln. Lediglich Plattformen, dir ihr Geschäftsmodell auf der zur Bereitstellung von urheberrechtlich geschützten Inhalten aufgebaut haben, müssen sich mit den hochgeladenen Inhalten zukünftig intensiver auseinandersetzen und diese urheberrechtlich überprüfen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen
Sven Schulze MdEP