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Sven Schulze
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Frage von Guido L. •

Frage an Sven Schulze von Guido L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schulze,

in Ihren vorhergehenden Ausführungen zur Überarbeitung der Richtlinie über Schusswaffen führen Sie aus:
"Die Kommission schlägt zum einen ein Verbot von halbautomatischen Schusswaffen vor, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen. Da die überwiegende Zahl der Jäger größtenteils Kipplaufwaffen oder Repetierbüchsen verwenden, wären sie von den von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen nicht betroffen."

Diese Aussage trifft für Jäger, welche traditionell Waffen eigener Ästhetik und technischer Konzeption einsetzen, zu. Jedoch sind halbautomatische Waffen für das Sportschießen vom äußeren Erscheinungsbild fast immer vollautomatischen Waffen ähnlich. Nun ist die Gefährlichkeit einer Waffe nicht an ihre äußere Erscheinungsform gebunden, sondern hängt primär von technischen Parametern ab. Damit ist eine Waffenrechtsverschärfung mit expliziten Bezug auf äußere, ästhetische Gesichtspunkte für mich nicht nachvollziehbar. Der Sicherheitsgewinn der entsteht, wenn unbescholtenen, mehrfach überprüften und registrierten Bürgern der Besitz von Waffen einer bestimmten äußeren Erscheinungsform verboten wird, läßt sich m. E. nicht darstellen. Ein Bezug auf die aktuelle Sicherheitslage hinsichtlich Terror und Radikalisierung ist bei den von der Richtlinie betroffenen Bürgern ohne hin nicht gegeben.

Welchem konkreten Nutzen sehen Sie in der Bezugnahme auf äußere Erscheinungsformen als Verbotskriterium, die einen solchen drastischen Eingriff in die Freizeitaktivitäten so vieler, gesetzestreuer Bürger rechtfertigt?

Mit besten Grüßen

G. L.
Sportschütze

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage über Abgeordnetenwatch vom 8.12., in der Sie weitere Fragen stellen.

Wie schon in meiner früheren Antwort mitgeteilt, werde ich mich für eine ausgewogene Regelung einsetzen.
Der parlamentarische Beratungsprozess hat allerdings noch nicht begonnen. Ich werde mich in die Thematik einarbeiten können, sobald wir das Dossier von der Europäischen Kommission vorliegend haben.
Im Rahmen meiner Öffentlichkeitsarbeit werde ich zukünftig den Beratungsprozess auf meiner Webseite unter www.schulze-europa.de darstellen und die Menschen in Sachsen-Anhalt über meine Sichtweise zum Thema informieren. Ich lade Sie daher schon heute ein, regelmäßig meinen Internetauftritt zu besuchen.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben, und verbleibe für heute
mit freundlichen Grüßen

Sven Schulze
-Mitglied des Europäischen Parlaments-