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Frage von Bernhard S. •

Frage an Sven Krohlas von Bernhard S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Krohlas,
mit Interesse habe ich im Landeswahlprogramm der Piratenpartei gelesen, dass Ihre Partei sich für ein kommunales Wahlrecht für Bürger ausländischer Staaten einsetzt, sofern sich diese Bürger seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten.
Dazu meine Fragen:

1. Soll dieses Recht dann auch für Staatenlose gelten?

2. Sie wollen das Wahlrecht an die Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland knüpfen. Bereits heute besitzen ja aber nichtdeutsche EU-Bürger das Kommunalwahlrecht, ohne dass sie die in Ihrem Programm genannte Bedingung erfüllen müssten. Sie müssen nur (wie Deutsche auch) am Wahltag seit mindestens drei Monaten in der betreffenden Kommune gemeldet sein. Warum wollen Sie die Ungleichbehandlung zwischen EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern hier beibehalten (wenn auch in abgemilderter Form)?

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Antwort von
PIRATEN

Sehr geehrter Herr Sellheim,

vielen Dank für Ihre Fragen zum kommunalen Wahlrecht.

Zu Ihrer ersten Frage: Ja, das kommunale Wahlrecht sollen auch staatenlose Menschen erhalten.

In der zweiten Frage stellen Sie zu Recht fest, dass unser Programm hier inkonsequent ist. Es ist in der aktuellen Rechtslage tatsächlich so, dass EU-Bürger nach drei Monaten das kommunale Wahlrecht erhalten, EU-Ausländer jedoch nicht. Unser Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass in einer Kommune lebende Menschen diese auch politisch mitbestimmen können. Der Programmpunkt ist also eine Verbesserung der Situation für EU-Ausländer, die jedoch noch immer anders als EU-Bürger behandelt werden würden.

Diese Frage hat mich angeregt etwas zu recherchieren und in unserer AG Landespolitik nachzufragen. Daraufhin hat sich der ursprüngliche Antragssteller zu Wort gemeldet und erklärt:

"Als ursprünglicher Antragssteller: Die Kritik ist valide, die 5 Jahre vermutlich überzogen[...]

Wenn ich heute den Antrag nochmal stellen sollte, würde ich die fünf Jahre streichen (was die Piraten in Rheinland-Pfalz auch kurzerhand gemacht haben). Aber die politische Realität ist, dass für eine Grundgesetzänderung ein breiter Konsens finden muss. Das Ziel sollte natürlich eine maximale Bürgerbeteiligung sein und langfristig eine Kürzung der fünf Jahre."

Nach der derzeitigen Faktenlage werde ich am nächsten Landesparteitag ebenso für die Streichung der fünf Jahre plädieren.

Ich bedanke mich für diesen Hinweis und weise darauf hin, dass wir basisdemokratisch arbeiten, also jedes Mitglied aus Baden-Württemberg Anträge an den Landesparteitag stellen darf und auch das Stimmrecht besitzt. Vielleicht möchten Sie ja helfen, unser Programm in Zukunft noch besser zu gestalten?

Gruß aus Dettenheim,

Sven Krohlas.