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Susanne Mittag
SPD
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Frage von Bernd H. •

Frage an Susanne Mittag von Bernd H.

Liebe Genossin Mittag,

Wäre es nicht das Beste, wenn die Bevölkerung selbst in L
landes- oder besser bundesweiten Völksabstimmungen über die "Diäten" ihrer Abgeordneten entscheiden würden ?
Schließlich ist die Bevölkerung der "Souverän" und muss diese "Abgeordneten-Entschädigung" bezahlen und die Tätigkeit der Abgeordnteten bewerten.
Übrigens erhöhen sich die Bundestagsdiäten jetzt im Juli 2017 fast automatisch wieder um 215 Euro auf 9527 Euro brutto ( plus 239 Euro pro Bundestagsjahr für die Alterspension plus 4318 Euro steuerfreie Aufwandspauschale plus ca. 20.000 Euro pro Monat für persönliche Mitarbeiter plus...)
Ist unsere SPD nicht vor 150 Jahre auch deshalb angetreten, dass im Parlamentnicht nur reiche Bonzen und Adlige mitreden, sondern , dass auch arme Arbeiter,arme Frauen und arme Intellekuelle/ Arbeitslose ihre Interessen zur Geltung repräsentativ zu Geltung bringen können. Sollte daher die bgeordnetenentschädigung nicht besser beim Durchschnittswert der Bevölkerungseinkommen (Median) d.h. bei 2000 brutto liegen ?
Denn wie sollen Menschen mit 9527 Euro brutto, die davon nicht einmal Rentenbeiträge zahlen müssen, wissen, wie es den "Normalverdienern" und armen Arbeitslosen geht ?
Nur wenn das Parlament die Bevölkerung auch finanziell repräsentiert kann man überhaupt von "Demokratie" sprechen.
Wenn ich 9527 Euro brutto hätte, wäre ich vielleicht auch mit dem "System" zufrieden und würde vielleicht auch nur so tun, als ob micht die Interessen der "Normalos" interessieren.
Sollten Abgeordnete nicht auch wie in Britannien ihre Nebenverdienste, Lobby-kontakte und Vermögenswerte detailiert darstellen müssen ?
Vielen Dank liebe Genossin für Deine kommende Antwort.
Von Deiner Antwort wird abhängen, ob unsere SPD ein Schicksal wie in Frankreich oder Holland droht.

Mit freundlichen Grüssen
Bernd Hinz

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Lieber Genosse Hinz,

die Höhe der Abgeordnetenentschädigung richtet sich nach der Bedeutung des Abgeordnetenamtes im Rahmen des bundesdeutschen Verfassungsgefüges und vor dem Hintergrund der mit der Amtsausführung verbundenen Belastung. Eine unabhängige Expertenkommission hat in der letzten Wahlperiode festgestellt, dass sich die Besoldung eines Bundestagsabgeordneten an öffentlichen Ämtern ähnlicher Bedeutung orientieren muss. Als Richtwert hat die Expertenkommission die Besoldung eines Richters am obersten Gerichtshof des Bundes (R6) bestätigt. Das entspricht der Besoldung eines Landrats eines Landkreises oder eines Oberbürgermeisters einer mittelgroßen Stadt. Insbesondere mit Blick auf eine unabhängige Mandatsausführung von Abgeordneten, Richtern und Landräten muss ein gewisser Entschädigungsanspruch einhergehen.

Die Kopplung der Abgeordnetenentschädigung an dynamische Faktoren ist mit dem Grundgesetz vereinbar, da die Entschädigung, wie bereits skizziert, an die Richter- und Beamtenbesoldung angelehnt ist. Darüber hinaus ist es ausreichend, wenn der Bundestag die dynamischen Faktoren sowie die automatischen Anpassungen öffentlich macht.

Des Weiteren ist es falsch anzunehmen, dass die Bundestagsabgeordneten, aufgrund ihres überdurchschnittlichen Gehalts, nicht in der Lage seien, sich in die Bürger hineinzuversetzen. Ich war über 30 Jahre Polizeibeamtin und darüber hinaus 25 Jahre in der Kommunalpolitik aktiv und kenne die Probleme, Sorgen und Wünsche der Menschen in meiner Heimat sehr gut. Dies ändert sich auch nicht mit meinen Bezügen als Bundestagsabgeordnete.

Das Parlament sollte im Idealfall ein Querschnitt der Bevölkerung sein. Zwar haben wir auch Arbeiter, Studenten, Bauern und Handwerker im Bundestag, allerdings überwiegt die Zahl der Akademiker und Angestellten im öffentlichen Dienst deutlich. Auch haben wir zu wenige Frauen im Parlament. Dies sind systemische Probleme, die leider nur schwer zu beheben sind. Dies kann sich nur verändern, wenn sich mehr Menschen in politischen Parteien engagieren, insbesondere in den Kommunalparlamenten, denn dies ist die Basis jeder Politik.

Mit freundlichen Grüßen,

Susanne Mittag, MdB

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