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Susana dos Santos Herrmann
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Frage von Michael H. •

Frage an Susana dos Santos Herrmann von Michael H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Fr. Die Santos,
Würde gerne wissen, was sie davon halten, das evntl. ein drittes Flüchtlingsheim in Neu-Brück installiert werden soll.
Es würde zwar offiziell zu Rath gehören, aber am angedachten Standort gehört es natürlich hauptsächlich zum Einflussbereich von Neu-Brück.
Mit der Hoffnung auf zeige Antwort.
Freundlich grüßt sie
M. H.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

ich danke Ihnen für die Anfrage über Abgeordnetenwatch, die mich leider verspätet erreicht hat.
Ich bitte die sich daraus ergebene Verspätung meiner Antwort zu entschuldigen.

Zu Ihrer Frage: Im Stadtteil Köln-Rath existiert aktuell keine Einrichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen.
Zu den in den benachbarten Stadtteilen Brück und Neubrück befindlichen Unterkünften hat die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk eine Anfrage gestellt, die seitens der Stadtverwaltung zur nächsten öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung am 27.08.2020 beantwortet werden wird.

Darin heißt es, dass nach Stand Mai 2020 67 Personen in Brück und 177 Personen in Neubrück untergebracht sind. Weiter zitiere ich aus der Antwort:
„Bei beiden Standorten handelt es sich um Systembauten mit abgeschlossenen Unterbrin-gungseinheiten mit einer eigenen Sanitäranlage und einer eigenen Küche. Stadtweit werden bereits rund 75% aller Geflüchteten mit diesem Unterbringungsstandard versorgt. Für 2020 wird angestrebt, dieses hohe Versorgungsniveau auf 75% zu erhalten.
Bei der Geflüchtetenunterkunft am Rather Kirchweg handelt es sich um einen Systembau, der nach § 246 Baugesetzbuch (BauGB) errichtet wurde. Eine Verlängerung der Baugenehmi-gung wurde vor dem 31.12.2019 beim Bauaufsichtsamt beantragt und eine mittelfristige Nut¬zung wird verfolgt.
Für den Neubrücker Ring besteht ein Mietverhältnis mit der GAG Immobilien AG bis zum 31.07.2027 ohne Option auf eine Verlängerung.
Beide Standorte sind neben dem angestrebten Unterbringungsstandard auch aus Sicht des Sozialen Dienstes sehr gut. Sie sind im nachbarschaftlichen Umfeld akzeptiert und bieten ins-gesamt eine sehr gute Ausgangslage zur langfristigen Integration der Bewohnerschaft in die Kölner Stadtgesellschaft. Eine Aufgabe vor Ende der Nutzungsmöglichkeit wird nicht in Be-tracht gezogen.“
Die Unterbringung von Flüchtlingen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Bundesrepublik Deutschland und ihre weiteren Ebenen, darunter auch die Stadt Köln sind verpflichtet Flüchtlinge aufzunehmen. Nach dem sogenannten "Königsteiner Schlüssel" wird festgelegt, wieviele Asylsuchende ein Bundesland aufnehmen muss.
Nach anfänglichen Schwierigkeiten ist es mittlerweile in Köln gelungen, die Unterkünfte auf das gesamte Stadtgebiet zu verteilen, und es ist sicher sinnvoll wenn alle Stadtbezirke hier ihren Beitrag leisten, nicht nur die rechtsrheinischen.
Auch dankbar bin ich den Initiativen vor Ort, welche sich in oft ehrenamtlicher Arbeit der Integration der geflüchteten Menschen annehmen.
Ich hoffe Ihre Anfrage hiermit beantwortet zu haben. Sprechen Sie mich bei weiteren gerne direkt an unter info@susana-dossantos.koeln .

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Susana dos Santos Herrmann, MdL