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Stephan Mayer
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Frage von Christoph w. •

Frage an Stephan Mayer von Christoph w. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Mayer,

bezugnehmen auf Ihre öffentlich geäußerte Kritik bitte ich um einen Austausch hinschtlich der Rechtslage, von der ich ausgehe, dass diese Ihnen bekannt ist:

http://www.news.de/politik/855682371/auswaertiges-amt-bereitet-familiennachzug-ab-mitte-maerz-vor-kritik-von-cdu-an-aussenministerium-und-aussenminister-sigmar-gabriel/1/

FAKT ist, dass die Aussetzung des FAmiliennachzugs gegen Verfassungs- und EURecht verstößt und dies bereits von mehreren Gerichten festgestellt wurde. Dies ist Ihnen durch die Bundestagsdrucksache "Unionsvorgaben zum Familiennachzug - Gestaltungsmöglichkeiten des Gesetzgebers", Aktenzeichen: PE 6 - 3000 - 148/16,
Abschluss der Arbeit: 7.11.2016 bereits bekannt.

Auch von Ihnen erwarte ich, dass Sie dieses Recht respektieren.

Ich bitte also um Ihre Erklärung, warum Sie an dieser Aussetzung festhalten.

Freundliche Grüße,
Christoph Weinandt

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